Fredy Henggeler ist mit seinem grossen Schäferhund-Mischling ständig in Zürich und Umgebung unterwegs: Zug, Tram, Bus – überall ist Harry mit von der Partie. Doch Henggeler hat nicht nur positive Erfahrungen gemacht. «Wenn es regnet, riecht Harry leider, da ist nichts zu machen. Dann höre ich schon mal böse Bemerkungen von Mitfahrenden.» Und dann gibt es noch diejenigen Menschen, die Angst vor Hunden haben, speziell vor grossen Exemplaren. «Die wechseln sogar die Eingangstür, wenn sie Harry sehen, obwohl er ruhig neben mir am Boden liegt und keinen Ton von sich gibt», sagt Henggeler.

Andere Erfahrungen macht Michelle Grundig. Ihr kleiner Malteser Heidi ist ein wahres Highlight im öffentlichen Verkehr. Das kleine Wuscheltier lässt die Gesichter im Zug aufleuchten. «Ich komme nie so viel ins Gespräch mit anderen Mitfahrern, wie wenn ich Heidi bei mir habe.» Da wird gesprochen, gestreichelt, gelächelt. 

Hunde müssen im Zug immer an der Leine sein
Ob Harry oder Heidi: Für die SBB haben Hunde ebenso das Recht, Bahn zu fahren wie Menschen. «Ich fahre selber viel Bahn und bis jetzt habe ich immer nur Hunde angetroffen, die sich im Zug ruhig verhalten», sagt SBB-Sprecher Christian Ginsig. «Sollte ein Hund aber tatsächlich eher problematisch auf andere Passagiere reagieren oder stören, indem er bellt, wäre sicher die Fahrzeugplattform beim Einstieg ein idealer Ort für den Aufenthalt.» Hunde müssen übrigens während der ganzen Fahrt an der Leine gehalten werden. Im Wagen herumlaufen ist nicht erlaubt. 

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Anders als bei der SBB sind Hunde in gewissen Ländern in Zügen verboten. Bild: Gustav Holmström/Flickr

Es gibt noch andere Regeln für den Vierbeiner beim Zugfahren. So müssen die Halter für Hunde ab einer Schulterhöhe von 30 Zentimetern ein ½-Preis-Billett für die zweite Klasse lösen. Kleinere Vierbeiner fahren kostenlos mit. Sind sie in Käfigen, Körben oder anderen geeigneten Behältern verstaut, gelten sie als Handgepäck. Gerade hier hat aber Michelle Grundig ein Problem. Hündin Heidi bleibt partout nicht im extra angeschafften Körbchen und will auf dem Schoss des Frauchens sitzen. Das akzeptiert die SBB nicht: Sitzt Heidi auf ihrem Schoss, muss Grundig für sie wie für einen grossen Hund ein ½-Preis-Billett zahlen – auch wenn sie so ja keinen zusätzlichen Sitzplatz in Anspruch nimmt. 

Keinen Fahrpreis zahlen müssen Assistenztiere wie Blindenhunde. Die Vierbeiner dürfen sogar ins Erstklass-Abteil – sofern ihr Besitzer auch für sich ein Erstklass-Billett gelöst hat. Selbst eine Hunde-Tageskarte bietet die SBB an. Sie kostet 32 Franken und gilt einen ganzen Tag für alle öffentlichen Verkehrsmittel wie Bahn, Schiff, Tram, Bus, Postauto. Voraussetzung ist, dass der Halter ein gültiges Abonnement oder Billett besitzt.

Angst kann sich in Aggression äussern
Für Hundehalter, die oft mit dem Zug unterwegs sind und sich deshalb für ein Generalabonnement (GA) entschieden haben, empfiehlt es sich, auch dem Hund ein GA zu besorgen, es kostet 720 Franken pro Jahr. Vorsicht geboten ist bei der Fahrt in überfüllten Zügen. Inmitten von vielen Menschen können Hunde sich bedrängt fühlen und ängstlich werden und ihre Angst im schlimmsten Fall durch Aggression ausleben – knurren oder zuschnappen.

Fredy Henggeler erlebte dies in einer vollgestopften Luftseilbahn. Ein Passagier, dem es schlecht wurde, setzte sich auf den Boden – neben Harry und wollte mit dem Hund schmusen. Harry stand jedoch derart unter Stress, dass er diese Nähe nicht auch noch ertrug und den Passagier in den Arm schnappte. «Zum Glück passierte nichts Gravierendes, durch Jacke und Pullover sah man kaum die Zahnabdrücke. Es gab nicht einmal blaue Flecken. Das Zuschnappen war nur eine Warnung», sagt Henggeler.

Wie auch ausserhalb von öffentlichen Verkehrsmitteln ist der Hundehalter verantwortlich für das Verhalten seines Tieres und muss sich je nach Vorfall sogar vor Gericht verantworten. Henggeler hatte Glück. Der Passagier sah ein, dass er Harry in dieser Situation nicht so nahe hätte kommen dürfen und liess die Sache auf sich beruhen.