Der Entscheid, sich ein Haustier zuzulegen, sollte sorgsam überdacht sein. Neben einer Abschätzung des Platzbedarfs und der finanziellen Kosten sollten sich gerade ältere Menschen folgende Fragen stellen: Wie aufwendig ist die Betreuung des Tieres und wer springt ein, wenn ich aus gesundheitlichen Gründen ausfalle? Wie alt wird das Tier? Was passiert, wenn ich in eine betreute Institution ziehe – kann ich das Haustier mitnehmen oder ist jemand aus dem Verwandten- oder Freundeskreis bereit, es zu übernehmen?

Wir haben einige Punkte zu beliebten Tierarten zusammengestellt. Als Ratgeber für den Kauf eines Tiers reicht das nicht aus – lassen Sie sich vorher unbedingt von einer Fachperson beraten. 

Tierhaltung in Altersheimen
Mit der Suchfunktion auf heiminfo.ch kann gezielt nach Institutionen gesucht werden, in denen die Haltung bestimmter Haustiere grundsätzlich möglich ist. Es empfiehlt sich aber in jedem Fall, vor einer Anmeldung die Frage nach Tieren mit der Heimleitung zu besprechen. «Die verschiedenen Bedürfnisse müssen geklärt werden, damit das Halten eigener Haustiere auch ermöglicht werden kann», sagt Markus Leser von der Geschäftsleitung des Dachverbands Curaviva Schweiz. «Die Pflegefachpersonen haben in der Regel nicht die Ressourcen, sich um Tiere zu kümmern. Es muss klar sein, wer dafür verantwortlich ist.» Der Kontakt zu Tieren sei ein wichtiges Thema. «Gut funktioniert auch, wenn das Heim selber Tiere hält.»
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Hunde
Ein Hund kann fünfzehn Jahre alt werden, manchmal sogar mehr. Beim Umzug in ein Altersheim darf er oft nicht mit. Fabienne Häberli von der Fachstelle Grizzly des Schweizer Tierschutzes (STS) rät deshalb Senioren, die einen Hund möchten, eher zu einem älteren Tier. Von Bedeutung ist auch die Rasse. Eine Dogge, die an der Leine zieht, oder ein Husky mit seinem Bewegungsdrang dürften in Hinblick auf mögliche Altersbeschwerden des Besitzers keine gute Wahl sein. Auch das Altern des Hundes selber darf nicht vergessen werden: Wenn ein betagter Vierbeiner nicht mehr Treppen steigen kann, muss er getragen werden, und das geht bei kleineren Rassen einfacher. Vor der Anschaffung sollte geklärt werden, wer für das Tier schaut, wenn der Besitzer nicht mehr täglich mit ihm Gassi gehen kann. Auch die finanzielle Lage sollte bedacht werden – Tierarzt, Futter und Hundesteuer können sich auf mehrere Tausend Franken pro Jahr summieren.

Katzen
Katzen werden bis zwanzig Jahre alt. Wenn sich eine ältere Person ein junges Büsi zulegt, ist deshalb die Chance recht hoch, dass es den Menschen überlebt – und dann wird es schwierig, die Tierheime sind überfüllt. Der STS empfiehlt deshalb Senioren auch bei Katzen, sich ein älteres Tier aus dem Tierheim zuzulegen. Das hat zudem den Vorteil, dass der Charakter der Katze bereits bekannt ist und so unliebsame Überraschungen vermieden werden. Wer sich frühzeitig in einem Altersheim anmeldet, kann sich einen Platz suchen, wo Katzen erlaubt sind. Allerdings wird eine Katze, die als Freigänger aufgewachsen ist, nicht glücklich sein, falls sie im Betagtenheim plötzlich ganztags drinnen bleiben muss. Der zeitliche Aufwand für die Betreuung einer Katze ist geringer als beim Hund. Trotzdem sollte frühzeitig geklärt werden, wer Futter besorgt, Kistchen leert oder zum Tierarzt fährt. 

Kaninchen und Meerschweinchen
Ein Kaninchen kann über zehn Jahre alt werden, ein Meerschweinchen selten mehr als acht. Der Platzbedarf für die beiden Tierarten ist einiges grösser, als ihn ältere Menschen vielleicht aus früheren Jahren noch kennen. Meerschweinchen dürfen nicht einzeln gehalten werden, wobei die IG Meerschweinchen ein Gehege von mindestens 120 × 50 Zentimeter für zwei Tiere empfiehlt. Ähnlich gross muss ein Gehege für ein Kaninchen einer mittelgrossen Rasse sein, die genauen Werte sind in der Tierschutzverordnung festgelegt.

Fische
Süsswasserfische brauchen weniger Betreuung als Säugetiere und können auch mal ein paar Tage allein gelassen werden. Ein Aquarium darf meist ins Altersheim mitgenommen werden. Trotzdem stellt sich die Frage, was mit den Fischen passiert, wenn der Besitzer nicht mehr für den Unterhalt aufkommen kann. Fische sind inzwischen auch vor dem Gesetz als fühlende Lebewesen anerkannt.  

Ziervögel 
Auch Vögel zählen zu jenen Tierarten, deren Haltung nicht nur in Wohnungen, sondern auch in den meisten Altersheimen möglich ist. Entscheidend ist aber, welche Art. Geeignet sind kleinere Vögel wie Kanarienvögel und Zebrafinken, die man schon in relativ kleinen Wohnungsvolieren gut halten kann. Nicht empfehlenswert sind dagegen Papageien, die erstens sehr alt werden können, zweitens anspruchsvoll in der Haltung sind und drittens auch über eine ziemlich laute Stimme verfügen.

Einen Ratgeber zu Tieren im Altersheim vom Dachverband Curaviva Schweiz können Sie hier herunterladen.

Einen Vertrag zu Tieren im Altesheim gibt es hier zum Herunterladen.