Hund im Wildschongebiet
Zürcher Hundehalter zu Recht verwarnt
Weil er seinen Hund wiederholt frei in einem Wildschongebiet herumlaufen liess, ist ein Zürcher Hundehalter vom Kanton jagdrechtlich verwarnt worden. Zu Recht, wie das Verwaltungsgericht findet.
Seit 2017 wurde der junge Rüde wiederholt dabei beobachtet, wie er ohne Leine und ohne Aufsicht durch ein Zürcher Wildschongebiet streifte. Die Fischerei- und Jagdverwaltung sprach deshalb im Februar 2018 eine Verwarnung aus. Der Hundehalter betonte jedoch, sein Tier sei jederzeit abrufbar und legte Rekurs ein.
Die Baudirektion und nun auch das Verwaltungsgericht wiesen diese Beschwerde jedoch ab, wie aus dem Urteil hervorgeht. Die mangelnde Aufsicht in einem Wildschongebiet rechtfertige ohne Weiteres eine Verwarnung, schreibt das Verwaltungsgericht.
Der Hundebesitzer argumentierte, der zuständige Wildhüter sei befangen und wolle ihm etwas anhängen. Der hetze die ganze Bevölkerung seines Wohnortes gegen ihn auf. Diesem Vorwurf glaubte das Verwaltungsgericht jedoch nicht.
Hündin verwirrt Rüden
Es war nicht das erste Mal, dass dieser Hundehalter wegen seines Lieblings in Konflikt mit den Behörden geriet. Der Rüde war auch schon für zwei gravierende Bissvorfälle mit anderen Vierbeinern verantwortlich.
In einem Fall attackierte er die Hündin eines Bauernhofes. Die Schuld daran sieht der Hundehalter jedoch bei der Hündin. Die sei läufig gewesen und habe seinen Rüden «verwirrt und angelockt». Sonst gehorche der Hund nämlich immer aufs Wort.
Dieser Artikel wurde automatisch auf unsere neue Website übertragen. Es kann daher sein, dass Darstellungsfehler auftreten. Diese können Sie uns mit folgendem Formular melden. Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Bitte loggen Sie sich ein, um die Kommentarfunktion zu nutzen.
Falls Sie noch kein Agrarmedien-Login besitzen:
Jetzt registrieren