Hundekurse
Zürcher Kantonsrat will Gesetz lockern
Die obligatorische praktische Ausbildung von Halter und Hund dürfte gemäss dem Willen des Zürcher Kantonsrates gestrichen werden. Er hat am Montag zwei Parlamentarische Initiativen vorläufig unterstützt.
Der Bund hat die obligatorischen Hundekurse schon wieder gestrichen, weil sie wenig gebracht haben. Die Zürcher SVP und die FDP verlangten in ihren Vorstössen, dass nun die «praktische Hundeausbildung» auch aus dem kantonalen Hundegesetz wieder gekippt wird. In Paragraf 7 ist dort derzeit festgeschrieben, dass jeder eine anerkannte praktische Hundeausbildung absolviert haben muss, der einen Hund hält oder kauft, welcher einem «grossen oder massigen Rassetyp angehört».
Im Kanton Zürich brauche es keine strengeren Vorgaben, als sie das Bundesgesetz vorschreibe, und keine strengeren als in anderen Kantonen, hielt Martin Farner (FDP, Oberstammheim) in seinem Vorstoss fest. Und Tumasch Mischol (SVP, Hombrechtikon) sagte, dass mit dem Gesetz, das als Folge eines tragischen Einzelfalls erlassen wurde, «alle Hundehalter unter Generalverdacht gestellt wurden». Diese Kollektivmassnahme sei unverhältnismässig.
SP und BDP betrachten Kurse als erfolgreich
Eine Aufhebung des Paragrafen 7 wäre fahrlässig, meinte hingegen Hundehalterin Renate Büchi (SP, Richterswil). Nach mehreren Vorfällen habe sich die Situation beruhigt, es habe eine Sensibilisierung stattgefunden. Ähnlich äusserte sich Hundehalter Rico Brazerol (BDP, Horgen). Der Raum im Kanton Zürich sei in den vergangenen Jahren enger geworden, dennoch seien die Spaziergänge entspannter geworden. Brazerol führte dies auf die Kurse zurück: Halter könnten ihre Hunde besser lesen als früher.
Die beiden ähnlichen Parlamentarischen Initiativen von SVP und FDP wurden von 95 beziehungsweise 96 Kantonsräten vorläufig unterstützt. Die zuständige kantonsrätliche Kommission wird sie nun beraten. Der Kantonsrat wird danach abschliessend entscheiden.
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