Hundeausbildung
Zürcher Regierung hält an Obligatorium fest
Wer sich im Kanton Zürich einen Hund anschafft, soll nach Ansicht des Regierungsrates weiterhin Ausbildungskurse absolvieren müssen.
Letztes Jahr fällte das Parlament einen Beschluss, der zu diskutieren gab: Nach seinem Willen sollen Hundehalter keine Kurse mehr besuchen müssen. Dagegen hat sich nun der Regierungsrat ausgesprochen und empfiehlt ihn zur Ablehnung. Der Entscheid fiel knapp aus: Mit 8 zu 7 Stimmen fiel der Entscheid der vorberatenden Kommission des Kantonsrates. Damit folgt das Gremium dem Regierungsrat. In einem Gegenvorschlag beantragt der Regierungsrat indes ein vereinfachtes Ausbildungsobligatorium für Hundehalterinnen und Hundehalter, wie er am Donnerstag mitteilte. Die Kommissionsminderheit mit Mitgliedern von SVP und FDP unterstützt die Initiative und damit die Streichung des «Zwangs für Hundekurse».
Hundehaltung erlernt man nicht beiläufig
Nach Ansicht des Bundesrats ist das Hundekurs-Obligatorium im Zürcher Hundegesetz vorgeschrieben. Die Begründung: Einen Hund tiergerecht und sicher zu halten, sei keine Fertigkeit, die man natürlich oder beiläufig erwerbe. Sie müsse erlernt werden. Gute Hundehaltung erfordere besondere Kenntnisse, Aufmerksamkeit und Hingabe. Die Haltung setze die Sozialisierung des Hundes mit Mensch und Tier voraus – insbesondere mit anderen Hunden. Entfalle die Ausbildungspflicht, seien diese Voraussetzungen nicht mehr sichergestellt, schreibt der Regierungsrat.
Theoretische und praktische Ausbildung
Dennoch soll nicht alles beim Alten bleiben: Der Regierungsrat setzt sich für ein neues, vereinfachtes Ausbildungskonzept ein. In einem Gegenvorschlag zur Initiative schlägt er vor, dass alle, die erstmals einen Hund halten, eine zwei Lektionen umfassende theoretische Hundeausbildung absolvieren müssen. In sechs praktischen Pflichtlektionen wird das tiergerechte und sichere Halten und Führen von Hunden vermittelt. Die Teilnahme soll für alle Hundehalterinnen und Hundehalter obligatorisch sein, unabhängig davon, ob sie früher bereits einmal einen Hund gehalten haben oder nicht. Innerhalb von sechs Monaten nach dem Erwerb eines Hundes muss diese Ausbildung bei anerkannten Hundeausbildnerinnen oder Hundeausbildner absolviert werden
Kommission kommt zum Schluss, die Kurse haben sich bewährt
Wie der Regierungsrat lehnt auch die Kommission für Justiz und öffentliche Sicherheit die gänzliche Abschaffung der Hundekurse ab. Es mache keinen Sinn, die Kurse, die sich in der Praxis bewährt hätten, wenige Jahre nach ihrer Einführung wieder abzuschaffen. Sie unterstützt den Gegenvorschlag des Regierungsrates. Die Kommissionsminderheit sieht jedoch den Nutzen der Kurse als nicht erwiesen an. Die Zahl der Beissvorfälle sei seit der Einführung des Obligatoriums bei ungefähr gleichbleibender Anzahl Hunde nicht rückläufig. Die Pflicht, einen Hundekurs zu absolvieren, ist nach Ansicht der Kommissionsminderheit unverhältnismässig.
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