Das Zürcher Hundegesetz war nach einem tragischen Vorfall, bei dem drei Pitbulls im Dezember 2006 einen Sechsjährigen totgebissen hatten, verschärft worden. Jeder, der einen Hund hält oder kauft, der einem «grossen oder massigen Rassetyp angehört», muss seither eine anerkannte praktische Hundeausbildung absolvieren.    

Diesen Passus strich das Parlament am Montag wieder aus dem Gesetz. In Zürich brauche es keine strengeren Vorgaben, als sie der Bund vorschreibe und keine strengeren als in anderen Kantonen. Zudem sei der Nutzen der Kurse nicht erwiesen, argumentierten SVP und FDP. Der Rat stimmte mit 88 zu 84 Stimmen für die Abschaffung.      

Das Gesetz habe sein Ziel verfehlt, betonte auch die CVP. Die Zahl der Beissvorfälle sei mit dem Kurs-Obligatorium nämlich nicht zurückgegangen. Und die SVP zeigte sich überzeugt, dass «wer verantwortungsvoll sei, diese Kurse auch ohne Pflicht besuche». Die «Glünggis und Sürmel» unter den Hundehaltern erreiche man ohnehin nicht.

Abgeschwächte Variante  
Der Regierungsrat hatte am Obligatorium festhalten wollen – in etwas abgeschwächter Form («Tierwelt Online» berichtete). «Die Bevölkerung findet die Kurse grundsätzlich nützlich», sagte Gesundheitsdirektor Thomas Heiniger (FDP). So schlug er vor, die obligatorische Hundeausbildung zwar auf alle Hundehalter auszuweiten, sie aber zu verkürzen.    

Einen Hund tiergerecht und sicher zu halten, sei keine Fertigkeit, die man natürlich oder beiläufig erwerbe. Sie müsse erlernt werden, zeigte sich der Regierungsrat überzeugt. Und die SP betonte, dass ein Hundehalter mit einem solchen Kurs auch zeige, dass er seine Verantwortung ernst nehme.    

«Jeder, der einem ausgewachsenen Rottweiler gegenüber sitzt, hofft, dass dieser wenigstens eine minimale Ausbildung genossen hat», warf der Sprecher der BDP in die Runde. Denn erst in diesen Kursen lernten die Hunde gehorchen und den Umgang mit Tier und Mensch.      

Zürich hat eines der schärfsten Hundegesetze in der Schweiz. Neben der Ausbildungspflicht für grosse Hunde enthält es auch ein Verbot von gewissen Hunderassen. Ganz unter Dach ist das Gesetz – und somit die Abschaffung des Kurs-Obligatoriums – noch nicht. Der Kantonsrat wird in etwa vier Wochen abschliessend darüber befinden.