Jedes Leben ist mit Krankheit und Tod verbunden – auch Tierhalter kommen nicht um die Frage herum, was sie machen sollen, wenn ein Tier erkrankt. In der Tierschutzverordnung werden die Pflichten, aber auch das Vorgehen bei erkrankten Tieren geregelt. «Die Pflege soll Krankheiten und Verletzungen vorbeugen. Die Tierhalterin oder der Tierhalter ist dafür verantwortlich, dass kranke oder verletzte Tiere unverzüglich ihrem Zustand entsprechend untergebracht, gepflegt und behandelt, oder im Notfall getötet werden.» (TSchV Art. 5).

Pflege ernst nehmen
Jeder, der züchtet oder Tiere hält, will, dass ein erkranktes Lebewesen so schnell wie möglich wieder gesund wird. Denn jeder Krankheitsfall ist eine Bedrohung für die übrigen Stallbewohner. Im Interesse des ganzen Tierbestandes müssen im Kranheitsfall also folgende Kriterien erfüllt werden:

  • Kranke oder verletzte Tiere angemessen unterbringen, behandeln und betreuen
  • Die Tiere dürfen nicht verschmutzt sein
  • Kaninchen müssen gut genährt sein
  • Krallen regelmässig schneiden
  • Fellpflege der Tiere überwachen

Wer die Tierpflege ernst nimmt, der wird mit Bestimmtheit weniger von Krankheitsfällen betroffen sein. Und: Je früher eingegriffen wird, desto schneller kann der Heilungsprozess eingeleitet werden. Zum einen braucht ein krankes Tier Ruhe, zum andern ist es ein potenzieller Streuer von ansteckenden Keimen, es empfiehlt sich also, den «Patienten» von seinen Artgenossen zu separieren und einzeln in einem «Krankenstall» unterzubringen. Dieser muss gut eingestreut und mit genügend Frischwasser versorgt sein, so kann sich das kranke Tier schnell erholen. 

Der Tierhalter muss darauf achten, das erkrankte Tier immer erst am Schluss des Fütterungsganges zu versorgen. Meist nehmen erkrankte Tiere kein Kraftfutter mehr auf, weshalb eine Gabe von gutem Heu unentbehrlich ist. Viele Züchter haben ihre eigenen Medikamente und kennen Pflegebedarf und Heilungsverlauf. 

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Dieses Jungtier zeigt in seiner «Igelhaltung» an, dass
etwas nicht stimmt.
Bild: Heinz Schmid 

Kadaver entsorgen
Nach zwei Tagen sollte sich der Gesundheitszustand verbessert haben, ansonsten muss unverzögerlich ein Tierarzt beigezogen werden. Kann ein Tier nicht mehr gerettet werden und entscheidet sich der Tierhalter zur Tötung, so muss dies fachgerecht mittels Bolzenschuss apparat oder Pistole geschehen. Tiere zu töten ist nicht jedermanns Sache, man sollte sich dazu in der Lage fühlen. 

Tote Tiere sind sofort, respektive innerhalb 24 Stunden, zu entsorgen. Bis zur Entsorgung in den vom Kanton vorgesehenen Kadaverstellen (sie sind oft auch sonntags geöffnet) sind die Tiere abgedeckt aufzubewahren und zu transportieren. Kleintiere dürfen auch auf dem eigenen Grundstück vergraben werden (siehe Kasten).
Es lohnt sich, immer aufzuschreiben, was im Stall passiert, welche Tiere behandelt werden mussten – und auch aus welchem Wurf oder aus welcher Paarung sie stammen. So können aus dem Behandlungsjournal Rückschlüsse gezogen werden, die für eine erfolgreiche Zuchtplanung wichtig sind.

Fünf Krankheiten, die zu Reden geben
Auch die Kaninchen sind nicht gegen neu auftauchende Krankheiten gefeit. Über folgende fünf wird zurzeit am meisten diskutiert: 

  • Tyzzer Disease: Es ist eine Erkrankung, die bei Jungtieren starken Durchfall verursacht und im Alter von drei bis acht Wochen auftritt. Die hohen Wasserverluste führen bei den Jungtieren in kürzester Zeit zum Tod. Diese Krankheit wird ausgelöst durch das Bakterium Clostridium piliforme.
  • Rodentiose: Dies ist eine Infektionskrankheit, die durch das Bakterium Yersinia pseutuberculosis verursacht wird. Tiere, die daran erkranken, scheiden den Erreger im Kot und Urin aus. Dies zeigt sich an Gewichtsverlust, Apathie, Fieberschüben, Fress unlust und Atembeschwerden.
  • Mastitis (Milchdrüsen-Entzündung): Es ist eine Entzündung des gesamten Gesäuges oder einzelner Zitzen. Über die mechanische Beanspruchung beim Säugen entstehen bei den Zitzen viele kleine Verletzungen; über diese können Bakterien eintreten und eine Milchdrüsen-Entzündung verursachen. Die häufigsten Bakterien sind Staphylokokken, Streptokokken und Pasteurellen.
  • Pneumonie (Lungenentzündung): Atemprobleme zeigen sich immer über eine geringere Bewegungsaktivität, Niesen und Ausfluss aus der Nase. Sie sollten tierärztlich behandelt werden. Als Ursache kommen Viren, Bakterien, Pasteurellen und Bordetellen in Frage; aber auch Parasiten wie Strongyloides papillosus und Pilzbefall sind möglich.
  • Spirochätose (Kaninchensyphilis): Es ist eine Infektion der Schleimhäute, meist in der Genitalregion, mit dem dafür verantwortlichen Bakterium Treponema cuniculi in Verbindung gebracht. Die Übertragung der Kaninchensyphilis erfolgt während des Deckens. 

Jede gesundheitliche Einschränkung eines Kaninchens entscheidet letztlich, ob mit dem Tier weitergezüchtet wird oder ob es nicht besser bei Erreichen der Schlachtreife aus der Zucht ausscheiden soll. Mit in diese Beurteilung gehört der Schweregrad der Krankheit; Kaninchen, die sich in nur wenigen Tagen gut erholen, bleiben eher «zuchtberechtigt».

Es gilt, krank machende Faktoren zu vermeiden: Stress (durch Transporte, zum Beispiel), mangelnde Hygiene (im Stall, beim Futtergeschirr) und schlechte Ernährung. Sind gewisse Nährstoffe wie Vitamine und Mineralstoffe nicht ausreichend vorhanden, kann das Abwehrsystem nicht vollständig funktionieren.

Wie entsorgt man tote Tiere richtig?

Die Verordnung über die Entsorgung von tierischen Nebenprodukten schreibt Folgendes vor: Vergraben werden dürfen
a. Tierkörper, die aus schwer zugänglichen Orten nicht in eine Anlage gebracht werden können
b. Tierkörper, die mit Fremdkörpern vermengt sind und deshalb nicht in einer Anlage entsorgt werden können
c. Tierkörper, die infolge einer Seuche oder Katastrophe anfallen und die nicht in einer Anlage entsorgt werden können
d. einzelne kleine Tiere bis zu einem Gewicht von zehn Kilogramm auf Privatgrund
e. Heimtiere auf Tierfriedhöfen

Quelle: Verordnung über die Entsorgung von tierischen Nebenprodukten vom ?25. Mai 2011 (SR 916.441.22); Art. 25 Vergraben von tierischen Nebenprodukten.