Wenn sich jemand für eine Katze aus dem Tierheim interessiert, steckt meist eine edle Absicht dahinter: Man möchte einem armen Büsi, das gerettet oder aufgefunden wurde oder den Vorbesitzern nicht mehr genehm war, etwas Gutes tun – und es aus dem Tierheim zu sich holen. Ihm ein schönes Zuhause bieten.

Dass dafür die gute Absicht alleine nicht ausreicht, merken viele allerdings erst, wenn sie beim Tierheim vorstellig werden. Dort müssen sie sich ihren Akt der Barmherzigkeit nämlich etwas kosten lassen: Zwischen 200 und 450 Franken verlangen Schweizer Tierheime für eine Katze. So manch ein Tierliebhaber fühlt sich dann von der Forderung vor den Kopf gestossen. Wieso soll etwas teuer bezahlt werden, wenn man doch nur Gutes tun will? Sollten die Tierheime nicht froh um jeden sein, der sich für eine Katze interessiert?  

Das Tierdörfli Olten SO verlangt für eine ausgewachsene, kastrierte Katze 380, für noch nicht kastrierte Jungkatzen 320 Franken. «Das klingt auf den ersten Blick nach viel Geld, vor allem wenn demgegenüber gewisse Bauern ihre Kätzchen gratis abgeben», sagt Mirjam Walker. «Wer allerdings nachrechnet, merkt schnell: Eine Katze aus dem Tierheim ist eigentlich gar nicht teurer – im Gegenteil.» Walker verweist auf die tierärztlichen Untersuchungen, die eine Katze aus dem Tierheim bereits mitbringt: Sie wurde vom Tierarzt untersucht, ist geimpft, auf Leukose getestet, entfloht, entwurmt, hat einen Mikrochip und ist – falls sie bereits alt genug ist – kastriert. Diese Behandlungen kosten gemäss der Preisliste der Gesellschaft von Schweizer Tierärztinnen und Tierärzten für einen kastrierten Kater 350, für eine kastrierte Kätzin gar 440 Franken. Hinzu kommen im Tierheim die Kosten fürs Futter, die Katzenstreu, das Personal und der Platz. 

Günstiger als vom Bauernhof
Das Argument, Tierheim-Katzen seien gegenüber den meist gratis abgegebenen Bauernhof-Büsis «nicht konkurrenzfähig», lässt auch Claudio Protopapa vom Tierheim Burg in Seewen SZ nicht gelten. «Wer sich eine Katze zulegt, kommt mit den nötigen Untersuchungen beim Tierarzt auf einen dreistelligen Betrag.» Der liege deutlich über dem Preis, der in Tierasylen verlangt werde. Im Tierheim Burg sind Katzen für 250 Franken zu haben. «Insofern sind Tierheime im Vergleich nicht etwa teuer, sondern regelrechte Super-Discounter», meint Protopapa. Mit Sicherheit – und da sind sich alle angefragten Heime einig – erwirtschaftet ein Tierheim mit dem Beitrag für vermittelte Katzen keinen Gewinn. Die Tiereinrichtung könne mit dem Erlös höchstens einen Bruchteil der tatsächlich entstandenen Kosten decken. 

Es gehe dabei auch nicht allein um die Kosten, ergänzt Walker. «Nicht selten werden mit Gratis-Katzen Geschäfte gemacht.» Mit dem Spendenbeitrag wollen die Tierheime die Katzen davor schützen, gegen Geld weiterverkauft zu werden. Es sei auch wichtig, dass die Tiere zu Menschen kommen, die sie verstehen. Und denen bewusst sei, dass jedes Tierleben einen Wert hat. «Geschenktes nimmt man sofort. Bei allem, was Geld kostet, wird die Entscheidung überdacht.» Der Spendenbeitrag diene nicht als Aufwandpauschale, sondern auch als eine Art Abschreckung. «Er soll verhindern, dass sich Menschen spontan und unüberlegt eine Katze zulegen», sagt Walker. Sonst bestehe die Gefahr, dass diese Katzen früher oder später wieder im Tierheim landeten. Das will man vermeiden. 

Wie der gute Wille ist auch das Geld allein kein Garant dafür, eine Tierheim-Katze auch wirklich adoptieren zu können. Die meisten Schweizer Tierheime prüfen die Interessenten nämlich vorgängig auf Herz und Nieren. So müssen im Tierdörfli Olten beim Beratungs- und Vermittlungsgespräch eine ganze Reihe von Fragen beantwortet werden. Hat der Interessent genug Zeit, Geld und Platz für das Büsi? Erlaubt der Hausvermieter die Haltung einer Katze? Was passiert mit der Katze, wenn der Halter arbeiten muss oder in die Ferien geht? Und noch mehr.

Erst wenn das geklärt ist, dazu die passende Katze gefunden wurde, die Bewilligung des Vermieters vorliegt und der Einbau beispielsweise eines Katzennetzes am Balkon schriftlich dokumentiert ist, kann das Büsi in ihr neues Zuhause einziehen. Das Tierdörfli Olten – wie auch die meisten anderen Tierheime – schliesst mit dem neuen Katzen-Besitzer zusätzlich noch einen Tiervermittlungsvertrag ab. Dieser sieht meistens auch eine Vor- und Nachkontrolle des neuen Zuhauses durch Mitarbeiter des Tierheims vor. 

Nicht jeder kriegt ein Tierheim-Büsi
Ähnlich läuft es auch bei der Schweizerischen Vereinigung der Katzenhaus-Freunde. Auch hier sind Nachkontrollen möglich. Es gelten ähnliche Vorgaben wie in den meisten anderen Tierheimen auch: Unkastrierte Katzen müssen im Alter von sechs Monaten kastriert und die Kastration dem Tierheim schriftlich bestätigt werden. Eine reine Wohnungskatze wird nie in Einzelhaltung abgegeben, bei Freigängern wird die Wohnlage mit Google Maps oder durch einen Augenschein vor Ort genau durchleuchtet. «Unsere Schützlinge sind bei uns gelandet, weil sie meist nicht mehr gewollt wurden. Wir möchten ihnen daher eine Umgebung suchen, in der sie auch wirklich das letzte Zuhause finden. Deshalb sagen wir auch mal Nein, wenn uns etwas nicht passt», sagt Alexandra Testa, Vizepräsidentin der Katzenhaus-Freunde. 

Mit derselben Begründung werden auch im Tierheim Pfötli in Winkel ZH die Interessenten gründlich überprüft. «Wir wollen dadurch verhindern, dass das Tier früher oder später wieder im Tierheim landet», erklärt Robyn Hossli. «Gleichzeitig schaffen wir so die besten Voraussetzungen, dass eine Mensch-Tier-Freundschaft entstehen kann, die ein Katzenleben lang hält.»