Wildkatzen zeigen ein starkes Territorial- und Revierverhalten – und beim Stubentiger ist das in der Regel nicht anders: Er fühlt sich in seiner gewohnten Umgebung am wohlsten. Viele Katzenhalter wünschen sich deshalb, dass die geliebte Mieze während ihrer Abwesenheit zu Hause betreut wird. Kann das Hüten von einer Person übernommen werden, die der Katze vertraut ist, also zum Beispiel einem Familienmitglied, Freund oder einer Nachbarin, ist das der Idealfall.

Wo das nicht möglich ist, gibt es noch eine andere Lösung, die immer populärer wird: Professionelle Tiersitter übernehmen die Betreuung der Katze und, falls vorhanden, auch die der anderen Tiere im Haushalt. Gegen ein zum Voraus festgelegtes Entgelt – der Schweizer Tierschutz empfiehlt zwischen 35 und 50 Franken pro Tag und Katze – füttern sie das Tier in seinem eigenen Zuhause, füllen frisches Wasser nach, verabreichen ihm nach Bedarf Medikamente, säubern das Kistli, spielen, schmusen und beschäftigen sich mit der Katze. Je nach Absprache kümmert sich der Katzenbetreuer auch um die Pflanzen im Haus oder leert täglich den Briefkasten.

Die Adressen von Tiersittern findet man im Internet, über Zeitungsinserate, in Branchenverzeichnissen oder in den gelben Seiten des Telefonbuchs. Bei der Auswahl sollten einige Kriterien beachtet werden. Da manche Tiersitter in einem bestimmten Umkreis ohne Zusatzkosten tätig sind und erst für weitere Wege Spesen verrechnen, lohnt es sich, jemanden in der eigenen Region zu ?suchen.

Kein geschützter Berufsbegriff
Schon etwas schwieriger wird es mit dem Überprüfen der Qualifikation des zukünftigen Katzenbetreuers. Grundsätzlich kann man davon ausgehen, dass jemand, der das Hüten von Tieren zu seinem Beruf gemacht hat, diesen nicht bloss als «Geschäftsmodell» sieht, sondern auch Tierliebe und entsprechende Kenntnisse mitbringt.

Nur: Sicher sein kann man sich dessen als Kunde nicht, weshalb man sich nach den Qualifikationen des Katzenbetreuers erkundigen sollte. «Tiersitter ist kein geschützter Berufsbegriff, jeder kann sich so nennen», sagt Helene Fleischlin, Geschäftsführerin des Schweizerischen Verbandes für Bildung in Tierpflege SVBT. Ideale Voraussetzungen bringt jemand mit, der die dreijährige Lehre zum Tierpfleger EFZ absolviert hat und sich danach selbstständig macht. «Eine gute ?Basis ist aber auch unsere fachspezifische berufsunabhängige Ausbildung FBA für Tierbetreuer und gewerbsmässige Züchter», erklärt Fleischlin. Diese umfasst neben ?Theorie und praktischen Übungen auch ein Praktikum mit über 500 Arbeitsstunden und vermittelt Fachkenntnisse und Fähigkeiten, welche für die tiergerechte Haltung eines Tieres und den schonenden Umgang mit ihm erforderlich sind.

Den Nachweis dieser Ausbildung fordern auch die kantonalen Veterinärämter, gestützt auf die Tierschutzverordnung, seit dem 1. Januar 2014 für die Bewilligung gewerbsmässiger Tierbetreuungsdienste, die mehr als sechs, aber höchstens 19 Katzen betreuen. Tiersitter, die auch auf Hunde, Pferde und Wildtiere wie Frettchen aufpassen, benötigen entsprechende Sachkundenachweise schon bei der Betreuung von bis zu fünf Tieren.

Möglichst genaue Anweisungen
Ist der Katzenhalter fündig geworden und hat sich für einen Tiersitter entschieden, lädt er diesen vor seiner Abwesenheit am besten einmal zu sich nach Hause ein. So hat nicht nur die Katze Gelegenheit, ihren neuen Betreuer zu beschnuppern, auch Auftraggeber und Katzensitter lernen sich kennen. «Dieser persönliche Kontakt ist mir sehr wichtig, denn Tierbetreuung ist Vertrauenssache», sagt Béatrice Thomet, die in der Region Zürich-Nord einen Tierbetreuungsdienst betreibt. Bei diesem ersten Termin können auch gleich sämtliche relevanten Fragen für die Abwesenheit des Tierbesitzers besprochen und festgelegt werden.

Katzen sind Gewohnheitstiere und besonders sensible Tiere reagieren auf Veränderungen ihrer festen Fress-, Schlaf- und Freilaufzeiten, Futtermittel oder Spielrituale gestresst. Damit sich ihr Tagesablauf nicht zusätzlich zur Abwesenheit des geliebten Menschen auch noch drastisch verändert, sollte der künftige Katzenbetreuer möglichst genau instruiert werden.

Der Tierhalter nimmt ihn am besten mit auf einen Rundgang durch die Wohnung oder das Haus und zeigt ihm, wo die Futtervorräte gelagert werden, wo die Katzen-Toiletten stehen, wie die Katzenklappe funktioniert sowie die beliebtesten Schlafplätzchen und Verstecke der Katze.

«Dabei stelle ich dem Katzenbesitzer eine Menge Fragen, denn ich möchte nicht nur ganz genau wissen, was und wie viel die Katze zu fressen bekommt, sondern auch, ob und mit welchem Spielzeug sie gerne spielt, wo sie gerne gestreichelt wird und ob sie Eigenheiten hat, über die ich Bescheid wissen sollte», sagt Thomet, die alles Besprochene schriftlich in einem Betreuungsvertrag festhält, der anschliessend von beiden Seiten unterschrieben wird. Darin enthalten sind sämtliche Angaben zur Katze, Chipnummer, eine Gesundheitserklärung sowie ein Notfallkontakt, der während der Abwesenheit der Katzenbesitzer erreichbar sein sollte.

Tierbetreuerin Thomet unterbreitet den Kunden auch ihre allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Unterschrift. Darin verpflichtet sie sich nicht nur, die ihr anvertrauten Tiere artgerecht und professionell zu betreuen sondern beispielsweise auch, den Wohnungsschlüssel nicht weiterzugeben, keine Drittpersonen mit in die Wohnung zu nehmen und keine Auskünfte gegenüber Drittpersonen über ihre Auftraggeber oder deren Tiere zu erteilen.

Hygiene wird grossgeschrieben
Gleichzeitig wird die Katzensitterin dazu ermächtigt, einen Tierarzt beizuziehen, sollte dem anvertrauten Schützling trotz sorgfältiger Betreuung in Abwesenheit des Besitzers etwas zustossen. Der Katzenbesitzer seinerseits ist verpflichtet, dem Tierbetreuer genaue Angaben über den Gesundheitszustand des Tieres zu machen. Hat die Katze eine ansteckende Krankheit, wird der Tiersitter den Auftrag ablehnen, da er in der Regel mehrere Katzenhaushalte gleichzeitig betreut und die Übertragung einer Krankheit nicht riskieren kann.

Aus dem gleichen Grund wird bei verantwortungsbewussten Tiersittern wie Béatrice Thomet auch Hygiene grossgeschrieben: «Ich wasche mir nach jedem Betreuungsauftrag die Hände und in meinem Auto fährt stets ein Desinfektionsmittel mit, das ich rege benutze.»

Sind sämtliche Details mit dem Katzensitter besprochen, geklärt und festgehalten, kann der Katzenhalter in die Ferien fahren oder seine Geschäftsreise antreten und sein Büsi beruhigt zu Hause lassen. Mit der Gewissheit, dass sein vierbeiniger Liebling in dieser Zeit gut und kompetent betreut wird.