Für 4 Nutztier- und 14 Heimtierhalter erliess der Veterinärdienst ein Tierhalteverbot, wie das Departement Gesundheit und Soziales (DGS) am Dienstag mitteilte. Die Einhaltung des Verbots sei im Nutzierbereich in allen Fällen und im Heimtierbereich stichprobenweise nachkontrolliert worden. 

Dies sei notwendig, weil Tiere entweder vernachlässigt oder kranke und verletzte Tiere nicht angemessen behandelt worden seien. Auch seien Tierhalter nicht willens oder fähig gewesen, Tiere tierschutzkonform zu halten. 

Im vergangenen Jahr gingen beim Veterinärdienst 118 Meldungen zu Nutztierhaltungen und 450 zu Heimtierhaltungen ein. Die Meldungen stammten aus der Bevölkerung, von Gemeinden, von der Polizei oder von Schlachthöfen. 

Konsequenz eines Tierschutzfalls 
Der Veterinärdienst verstärkte als Folge eines Tierschutzfalls in Oftringen AG («Tierwelt online» berichtete) seine Kontrollen. Man nehme weiterhin konsequent unangemeldete und risikobasierte Kontrollen vor und gehe Meldungen aus der Bevölkerung nach, hiess es. 

Die festgestellten Tierschutzmängel werden gemäss Veterinärdienst registriert und deren Behebung mittels zeitnahen Nachkontrollen überprüft. Die Massnahmen sind Teil des Konzepts mit Kontrollen, Nachkontrollen, Verfügungen und weiterführenden verwaltungs- und strafrechtlichen Schritten. Ziel sei es, den Tierschutz zu stärken.