Der wegen Widerhandlung gegen das Tierschutzgesetz Vorbestrafte soll zudem eine Busse von 3000 Franken bezahlen, wie die Oberstaatsanwaltschaft Aargau am Montag weiter mitteilte. Anfang Februar waren auf dem Grundstück des Mannes in Oftringen etliche tote Tiere sowie Tiere, die sich in sehr schlechtem Zustand befanden, aufgefunden worden («Tierwelt online» berichtete).

Schafe und Ziegen wurden in einem Gehege gehalten, in dem geeignete Fütterungseinrichtungen fehlten. Die vorhandenen Futterkrippen waren zum Teil mit Mist gefüllt. Zudem lagen im Gehege Glasscherben, Holzpfähle und scharfkantige Drahtgeflechte herum. Ein Schaf war qualvoll verendet, weil es sich in einem solchen Drahtgeflecht verfangen hatte. Den Hühnern standen weder Wasser, Futter noch genügend geeignete Nester für Legehennen zur Verfügung. Auch die Hunde und Katzen des Beschuldigten wurden anlässlich der polizeilichen Kontrolle in einem stark vernachlässigten Zustand vorgefunden.

Verstärkte Kontrollen
Als Konsequenz des Tierschutzfalls verstärkten die Kantonsbehörden die Kontrollen. Die Probleme beim Tierhalter waren den Behörden nämlich bekannt gewesen. Der kantonale Veterinärdienst nimmt mittlerweile bei Betrieben «konsequent unangemeldete und risikobasierte Kontrollen vor». Die Behörden geht gemäss eigenen Angaben auch Meldungen aus der Bevölkerung nach.

Im Tierschutzfall von Oftringen wirft die Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm dem Mann unter anderem mehrfache vorsätzliche und mehrfache fahrlässige Tierquälerei sowie Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte vor. So soll der Mann im April 2019 bei einer Kontrolle des Veterinärdienstes den Kontrolleuren den Zugang zum Stall der Legehennen verwehrt und ihnen mit einem Holzknüppel gedroht haben. Die Vorwürfe der Tierquälerei beziehen sich gemäss Staatsanwaltschaft auf die gesamte Tierhaltung des Beschuldigten, also auf die Schaf- und Ziegenhaltung, die Hühnerhaltung und auch auf die Haltung der Haustiere.

Tierhalter macht Überforderung geltend
Angeklagt sind auch Widerhandlungen gegen das Tierschutzgesetz, die der Veterinärdienst im Frühling und Sommer 2019 festgestellt hatte. Es geht um die Vernachlässigung der Wollschafe. Sie sollen trotz Verfügung des Veterinärdienstes über längere Zeit und bei sommerlichen Temperaturen nicht geschoren worden sein.

Die Staatsanwaltschaft hatte den Mann deswegen 2019 per Strafbefehl verurteilt. Dagegen erhob er Einsprache. Der Beschuldigte macht gemäss der Oberstaatsanwaltschaft geltend, durch die langjährige und intensive Pflege seiner hochbetagten Mutter sowie deren Tod mit der Tierhaltung überfordert gewesen zu sein.