Pflichten präzisiert
Tierschutz ist auch zuhause wichtig und beginnt beim Gehege-Kauf
Damit Haustiere angemessen gehalten werden können, ist man als Kunde beim Kauf von Käfigen, Terrarien und Aquarien auf Informationen angewiesen. Diese Deklaration fehlt heute aber oft – nun doppelt der Bund nach.
Der Kauf eines Haustiers sollte nie ein Spontanentscheid sein. Ähnliches gilt auch für das Zubehör, schliesslich werden Meerschweinchen, Schlange oder Goldfisch ihr Leben mehrheitlich im neuen Käfig, Terrarium oder Aquarium verbringen. Ausserdem gibt es Vorschriften zur Haltung von Heim- ebenso wie für Nutztiere. Z. B. brauchen die 15 Zentimeter langen Malawi-Buntbarsche 15 Liter Wasser pro Fisch und für einen 6-köpfigen Schwarm muss das Aquarium mindestens 90 Liter fassen.
Informationen für Tierhalter(innen)Das Ziel der Deklarations- und Informationspflicht beim Kauf von Gehegen ist laut BLV, dass «sich alle Heimtierhalterinnen und -halter wenigstens an die Mindestanforderungen des Tierschutzgesetzes halten und so Millionen von Tieren ein tiergerechtes Leben führen können». Die Verkäufer müssen den Tierhaltern schriftliches Informationsmaterial abgeben. Bereits vor dem Kauf kann ein Blick in diese Unterlagen hilfreich sein:
Nager und Kaninchen tiergerecht halten Vögel tiergerecht halten Reptilien – Passende Gehege Aquarienfische Merkblätter des Schweizer Tierschutz STS zu Heimtieren Hobbyhaltung von Hühnern Tiergerechte Haltung von Haustauben Tiergerechte Haltung Wachteln Merkblätter für rechtliche Fragen
Verkäufer sind in der Pflicht
Nicht nur die Tierhaltenden, auch die Verkaufsstellen haben Pflichten in Sachen Gehegeverkauf. So muss nach Vorschrift deklariert werden, welcher Käfig für welche Tierart geeignet ist und wie viele Exemplare darin leben dürfen.
Eine Untersuchung des Schweizer Tierschutz (STS) kam aber im vergangenen Jahr zum Schluss, dass bei zwei Dritteln der über 30 besuchten Fachgeschäfte die Deklaration mangelhaft war. Die Anbieter seien mit den Vorschriften zu wenig vertraut gewesen, schreibt das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV).
Konkrete Beispiele sollen helfen
Nun nehme man die Verkaufsstellen in die Pflicht, heisst es weiter. Als Hilfestellung gibt es neu als Ergänzung zur Deklarationsvorschrift konkrete Beispiele, wie diese umzusetzen ist. So wird geteigt, wie die Mindestfläche eines Geheges zu berechnen ist, welche Ställe für welche Tierart erlaubt sind und wie sie ausgestaltet sein sollten. Beispielsweise brauchen Hamster mindestens 15 Zentimeter tiefes Einstreu um darin graben und Kammern anlegen zu können.
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