Neuerung seit Februar 2022
Wegen Datenschutz nützt der Katzenchip nur noch zu Bürozeiten
Viele Halter(innen) lassen ihre Katzen chippen, damit sie im Notfall schnell informiert werden können. Genau das funktioniert wegen neuer Regeln zum Datenschutz nun aber nur noch eingeschränkt. Man verspricht baldige Besserung.
Wird eine Katze überfahren oder (verletzt) gefunden, kann die Polizei oder ein Tierarzt via Chip rasch den oder die Besitzer(in) ausfindig machen und benachrichtigen. Aus diesem Grund liessen auch viele Halter ihre Haustiere in der «Anis»-Datenbank registrieren. Wie die SRF-Sendung «Espresso» berichtet führen Neuerungen beim Datenschutz nun aber zu Problemen.
Behörden sind ausgeschlossen
So sollen neu weder Gemeindemitarbeitende, die tote Tiere einsammeln, noch Polizeistellen oder Veterinärämter Zugang zu den Kontaktdaten bei «Anis» haben. Die Neuerung sei auf Anfang Februar in Kraft getreten und soll besseren Datenschutz gewährleisten. Kundinnen und Kunden wurden nicht informiert. Man habe Probleme, sie zu erreichen, begründet die Firma Identitas, die «Anis» betreibt.
Auskunft nur über Umwege
Um nun im Fall der Fälle einen Tierbesitzer ausfindig zu machen, müssen sich etwa Polizisten an die «Anis»-Support-Hotline wenden. Diese würde dann Namen und Telefonnummer durchgeben. Der Haken an der Sache: Die Hotline ist nur von Montag bis Freitag von 8 bis 16.30 Uhr besetzt. Stösst einer Katze also beispielsweise am Freitagabend etwas zu, wird die Sache schwierig. Eine Möglichkeit wäre allerdings noch, sich an ein Tierheim oder einen Tierarzt zu wenden – ihnen werde nach wie vor Zugriff auf die Datenbank gewährt.
Weder Polizei noch Kundin zufrieden
Die Zürcher Katzenhalterin, die sich bei «Espresso» gemeldet hat, hält wenig von den Neuerungen. Auch die Kantonspolizei St. Gallen und Luzern sind damit nicht glücklich, da der Umweg mehr Arbeit für die Beamten und letztlich mehr Stress für die Katzen bedeute.
Nun will «Anis» laut SRF zusammen mit der Polizei «eine Lösung» finden. Bis Ende März sollten die Behörden wieder Zugriff erhalten, wird in Aussicht gestellt.
Nicht betroffen von Datenschutz-bedingten Änderungen in den Zugriffsrechten ist die Hundedatenbank «Amicus».
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