Jedes Jahr sieht sich der Schweizer Tierschutz STS im Sommer mit Fällen konfrontiert, in denen Hunde in parkenden Autos zurückgelassen werden. Bei direkter Sonneneinstrahlung heizt sich der Fahrzeuginnenraum pro Minute um ein Grad auf – schon bei einer Aussentemperatur von 30 °C werden in kurzer Zeit Werte von bis zu 60 °C erreicht. Daran ändern auch geöffnete Fenster nicht viel. Der geringe Luftraum und die fehlende Luftzirkulation im Auto machen es dem Tier unmöglich, die Wärme durch Hecheln abzugeben. Bei fortschreitender Hitzebelastung kann es zum Hitzetod durch Kreislaufversagen kommen. Jährlich werden rund ein Dutzend Hundehalter wegen Zurücklassens von Hunden im überhitzten Auto verurteilt, zum Teil zu Bussen von mehreren hundert bis über tausend Franken.

Wie also reagieren, wenn man als Passantin oder Passant auf einen Hund trifft, der in einem Auto zu überhitzen droht?

Richtiges Vorgehen

Bei einer Befreiungsaktion sollten immer folgende Grundsätze beachtet werden – so haben Passanten aus rechtlicher Sicht nichts zu befürchten:

  • Sind Sie in einem Einkaufszentrum, lassen Sie sofort die Autonummer ausrufen, um die Besitzerin oder den Besitzer des Hundes und des Autos möglichst schnell zu finden.
  • Ist der Besitzer nicht auffindbar, alarmieren Sie sofort die Polizei und einen Tierarzt.
  • Schlagen Sie die Scheibe nur ein, wenn die Polizei nicht rechtzeitig oder gar nicht erscheint – oder wenn Sie sehen, dass ein Notfall vorliegt.
  • Alarmzeichen sind verstärktes Hecheln und Speicheln, Herumspringen im Fahrzeug, Kratzen an Scheiben und Türen, lautes Jaulen oder Winseln, aber auch Erbrechen, Mattigkeit, Apathie und Bewusstlosigkeit.
  • Den befreiten Hund in den Schatten legen, Atemwege und Rachenraum freihalten, Körper und Beine mit nassen, kühlen Tüchern befeuchten, Maulhöhle mit kaltem Wasser benetzen. Überlassen Sie die weitere Behandlung dem Tierarzt.
  • Erstellen Sie zur eigenen Absicherung ein Protokoll über den Ablauf der Aktion, bestätigt von weiteren Augenzeugen, ergänzt durch Handyfotos oder -filme. Tierbesitzerinnen und Tierbesitzer, die über die Rettungsaktion verärgert sind, könnten Schadenersatz für die beschädigte Autoscheibe verlangen.