Ein Moment der Unachtsamkeit kann genügen: Ein Hund rennt auf die Strasse, ein Velofahrer stürzt und schon ist der Schaden da. In solchen Fällen ist klar: Der Halter haftet. Doch wer zahlt, wenn es teuer wird? In der Schweiz ist die Haftpflichtversicherung für Hunde kantonal unterschiedlich geregelt. In mehreren Kantonen, darunter Zürich und Genf, ist eine Haftpflichtversicherung für alle Hundehalterinnen und -halter obligatorisch. Im Kanton Zürich muss die Police eine Deckungssumme von mindestens einer Million Franken aufweisen. Andere Kantone wie Bern oder Aargau schreiben eine Versicherungspflicht nur für bestimmte, als potenziell gefährlich eingestufte Hunde vor. In weiteren Kantonen bleibt der Abschluss freiwillig – eine Regelungslücke, die im Schadenfall zu Unsicherheiten führen kann. Gegner einer Versicherungspflicht argumentieren oft mit dem gesunden Menschenverstand: Wer einen Hund hält, trägt ohnehin Verantwortung und weiss, dass Schäden gedeckt sein sollten. Eine staatliche…

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