Scheinbar «herrenlose» Tiere haben meistens eine Familie, die sie vermissen. Deshalb ist man laut der Stiftung Tier im Recht (TIR) nach dem Artikel 720a Absatz 1 des Zivilgesetzbuches dazu verpflichtet den Fund anzuzeigen. Das gilt nicht nur beim Fund von lebenden, sondern auch toten Tieren. Wenn man es nicht tut, leiden nicht nur die sich sorgenden HalterInnen, man macht sich damit auch strafbar. 

Gesetzliche Pflichten  

Findet man ein Tier, muss man es der kantonalen Meldestelle für Findeltiere melden – entweder ist diese Stelle Teil des kantonalen Veterinäramts, dem kantonalen Tierschutzverein oder der Polizei. Es geht jedoch auch einfacher: Wenn man ein Tier findet, meldet man es am besten der «Schweizerischen Tiermeldezentrale» STMZ. Die STMZ führt nicht nur eine Datenbank mit Fundanzeigen, sondern leitet die Meldungen auch an die kantonalen Stellen weiter – wenn man das Tier bei ihnen meldet, hat man seine Pflicht erfüllt, den Fund anzuzeigen. Deshalb erhält man eine Bestätigung von der STMZ. Man soll dem Inserat unbedingt ein Bild des Tieres beifügen, sowie der Stelle melden, wenn die Besitzerin oder der Besitzer gefunden wurde.  

Um die Besitzerin oder den Besitzer zu finden, wird überprüft, ob das Tier einen Chip trägt. Am besten bringt man das Tier dafür zum Tierarzt oder ins Tierheim. Doch auch die Polizei hat ein Gerät, um den Chip zu lesen. Laut TIR ist das Ablesen des Chips für den Finder zumutbar. Konkret ist damit gemeint, dass man dazu verpflichtet ist, die Halterin oder den Halter zu suchen. Zudem soll man laufend die Vermisstmeldungen der STMZ überprüfen und mit dem Tier abgleichen.  

Unterlassung der Fundmeldung ist strafbar 

Die Fundmeldung muss so schnell wie möglich gemacht werden, laut Tier im Recht am besten noch am gleichen Tag. Das Tier wird nicht nur von seinem Frauchen oder Herrchen vermisst, sondern es ist auch strafbar, wenn man das Tier nicht so schnell wie möglich meldet. Wenn man das Tier sogar einfach behält, macht man sich der unrechtmässigen Aneignung schuldig und wird dafür bestraft.