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Wettbewerbsbedingungen TierWelt

Teilnahmebedingungen Wettbewerbe - TierWelt Nachfolgend finden Sie die Teilnahmebedingungen für Wettbewerbe der TierWelt. Abweichende Bestimmungen bei einzelnen Wettbewerben bleiben vorbehalten. Es gelten die Bestimmungen des ausgeschriebenen Wettbewerbes. Wettbewerbsveranstalter: Schweizer Agrarmedien AG / TierWelt Teilnahmeberechtigung: Teilnahmeberechtigt sind alle volljährigen Personen, die in der Schweiz wohnhaft sind. Die Gewinnerinnen oder Gewinner werden per Losverfahren ermittelt und von uns informiert. Eine Barauszahlung ist nicht möglich. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Mitarbeitende der Schweizer Agrarmedien AG sind von der Teilnahme an der Verlosung ausgeschlossen. Über den Wettbewerb wird – ausser mit den Gewinnern – keine Korrespondenz geführt. Gerichtsstand ist der Sitz der Schweizer Agrarmedien AG. Es gilt Schweizer Recht. Mit der Teilnahme wird bestätigt, dass die Kontaktdaten zu Marketingzwecken innerhalb der Schweizer Agrarmedien AG verwendet werden dürfen. Insbesondere darf die Schweizer Agrarmedien AG Ihre Daten auch für weitere Marketingaktivitäten verwenden. Die Schweizer Agrarmedien AG ist berechtigt, Dritten mit der technischen Abwicklung von Werbemassnahmen zu beauftragen und Ihre Daten zu diesem Zweck weiterzugeben. Sie können Ihre Zustimmung zur Nutzung Ihrer Daten jederzeit widerrufen. Unsere Kontaktangaben finden Sie hier. Durch die Wettbewerbs-Teilnahme akzeptieren Sie die Datenschutz- und allgemeinen Geschäftsbedingungen der Schweizer Agrarmedien AG. Publikation der Gewinner: Die Schweizer Agrarmedien weisen darauf hin und Sie nehmen zur Kenntnis, dass Ihr Name im Falle eines Gewinnes gemäss der jeweiligen Wettbewerbsausschreibung veröffentlicht werden darf. Gratisteilnahme: Mit der Teilnahme am Wettbewerb ist kein Kaufzwang verbunden

von Redaktion Tierwelt
11.02.2022
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