Wer keine Zeit hat, mit seinem Hund selber Gassi zu gehen, kann heute auf ein immer grösser werdendes Angebot an Dogsittern zurückgreifen. Allerdings gibt es in der Schweiz noch keine einheitliche Regelung für den Fall, dass mit einem der anvertrauten Tiere etwas passiert.

Im Kanton Genf würden Dogsitter als provisorische Hundehalter betrachtet, sagte Kantonsveterinär Jérôme Föllmi auf Anfrage. Unter diesem Aspekt müssten sich die Hundebetreuer bewusst sein, wie sich die ihnen anvertrauten Tiere benehmen. Dieser Meinung ist man auch im Kanton Bern.

Die beiden Kantone stützen sich bei ihrer Interpretation auf Artikel 65 des Obligationenrechts. Dieser stipuliert, dass Halter für Schäden aufkommen müssen, die von ihren Tieren verursacht werden. Die Schwierigkeit bestehe darin zu bestimmen, wer der «offizielle» Halter sei, fasst Andreas Rüttimann, juristischer Mitarbeiter der Stiftung für das Tier im Recht (TIR), zusammen. Die Organisation empfiehlt in solchen Fällen, den Hundeausführer zur Rechenschaft zu ziehen.

Der Kanton Waadt sei genau auf dieser Linie, sagt Kantonsveterinär Giovanni Peduto. Das am 1. Mai in Kraft getretene Gesetz schreibe vor, dass Dogsitter zu jeder Zeit Massnahmen ergreifen müssen, um die Sicherheit zu gewährleisten. Auch im Kanton Freiburg würden Dogsitter zur Rechenschaft gezogen, sagte Kantonsveterinär Grégoire Seitert.

«Profi muss Hund einschätzen können»
Dies sei normal, sagte Andreas Oberthaler, ein Spezialist für schwierige Hunde. Der Hundebetreuer müsse die Verantwortung übernehmen. Er sei der Profi, er müsse genügend einschätzen können, ob der ihm anvertraute Hund Probleme bereitet. Der Dogsitter könne nicht geltend machen, der Halter habe ihn nicht über die Aggressivität eines Hundes aufgeklärt. Dies sei zu einfach und zu naiv, meint Oberthaler.

Diese Meinung wird im Kanton Aargau nicht geteilt. Jeder Hundehalter sei verpflichtet, dem Dogsitter Informationen über jene Tiere zu geben, die ihm anvertraut werden, meint Marie-Louise Bienfait vom kantonalen Veterinäramt. Wenn dies nicht geschehe, könne dem Hundeausführer bei einem Vorfall nicht die Schuld in die Schuhe geschoben werden.

Im Kanton Zürich wird jeder Fall separat betrachtet, egal ob eine Hundeattacke unter der Aufsicht des eigentlichen Halters oder eines Dogsitters stattfindet, sagt Kantonstierärztin Regula Vogel. Gleich verfährt man auch im Kanton Basel- Stadt.

Bund verlangt von Dogsittern Ausbildung
Um die Sicherheit zu verstärken, hat der Bund Massnahmen ergriffen, mit denen die Ausbildung der Dogsitter verbessert werden soll. Seit dem 1. Januar müssen alle Hundeausführer, die sechs Hunde oder mehr betreuen, eine spezielle Ausbildung durchlaufen und eine kantonale Bewilligung vorweisen.

Wer fünf Hunde oder weniger in seiner Obhut hat, muss laut Bundesverordnung eine Kompetenzbescheinigung vorweisen können. Dies sei ungenügend, denn diese basiere lediglich auf theoretischem Wissen, sagt Hundespezialist Andreas Oberthaler.

Er denkt, dass ein künftiger Hundeausführer zuerst ein Jahr lang als Hundeausbilder arbeiten müsse, damit er lernt, wie man mit mehreren Hunden gleichzeitig umgeht. Mit fünf Hunden gleichzeitig umgehen, sei alles andere als harmlos, denn schon ab zwei Hunden könne man von einer Meute sprechen. Ein Hundeausführer müsse deshalb eine Hundemeute beherrschen können, um jegliche Unfälle zu vermeiden.