Die Kommission forderte eine Pflicht zur elektronischen Identifizierung aller Katzen. Nicht identifizierte Katzen sollten ohne Einverständnis der Besitzerin oder des Besitzers sterilisiert werden dürfen («Tierwelt Online» berichtete).  

In der Schweiz gebe es über 100'000 Streunerkatzen, argumentierte die Kommission. Diese litten oft an Krankheiten. Die elektronische Identifizierung würde ermöglichen, verwilderte Katzen von jenen zu unterscheiden, die eine Besitzerin oder einen Besitzer hätten. Auf diese Weise liessen sich Kastrationskampagnen gezielter durchführen.  

Interessenbindung: Drei Katzen  
Mit der Kennzeichnungspflicht könnten entlaufene Katzen auch einfacher den Besitzern zurückgegeben werden, argumentierte die Kommission. Bei Verkehrsunfällen könnten sie rasch identifiziert werden. Für Hunde gelte die Pflicht seit Jahren.  

Sie sei selbst Halterin von drei Katzen, sagte Kommissionssprecherin Isabelle Chevalley (GLP/VD). Das sei ihre Interessenbindung in diesem Geschäft. Ein Tier zu halten, bringe viel Freude, sei aber auch mit Pflichten verbunden, stellte sie fest. Katzen mit einem Chip zu versehen, sei nicht zu viel verlangt. Die zunehmende Verbreitung der Tiere stelle ein Problem dar.  

Übertrieben und unwirksam  
Gegen den Vorstoss stellte sich Diana Gutjahr (SVP/TG), Halterin einer Katze und eines Katers. Sie setzt auf die Eigenverantwortung. Die Besitzer müssten bereits heute alle zumutbaren Massnahmen treffen, um die übermässige Vermehrung zu verhindern, sagte sie. Eine Kastration koste im Durchschnitt 175 Franken. Die öffentliche Hand käme es also teuer zu stehen, 100'000 Katzen zu kastrieren.   

Auch der Bundesrat hält nichts von der Chip-Pflicht. Eine Verpflichtung aller Katzenhalterinnen und -halter zur Identifizierung und Registrierung ihrer Tiere wäre nicht nur übertrieben, sondern auch wenig wirksam, sagte Innenminister Alain Berset. Eine übermässige Vermehrung der Katzen liesse sich so nicht verhindern.  

Information und Sensibilisierung  
Berset rief in Erinnerung, dass die Identifikations- und Registrierungspflicht für Hunde infolge der Diskussionen über gefährliche Hunde eingeführt worden war. Im Fall der Katzen bestehe kein vergleichbares öffentliches Interesse an einer solchen Massnahme.  

Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen sensibilisiere und informiere die Öffentlichkeit über die Registrierung und Kastration von Katzen, betonte Berset. Der Vollzug der Tierschutzgesetzgebung aber liege in der Verantwortung der Kantone. In Einzelfällen hätten die kantonalen Behörden die Möglichkeit, die Kastration oder Sterilisation eines Tieres anzuordnen.

Die Motion des Wirtschaftskommission ist nach der Abstimmung vom Tisch.