Kanton Glarus
Schäferhund und Rottweiler bewilligungspflichtig
Die Regierung des Kanton Glarus hat am Dienstag bekanntgegeben, dass Hunde mit «erhöhtem Gefährdungspotenzial» ab 2014 bewilligungspflichtig sind. Es trifft zwölf Hunderassen und deren Mischlinge.
Im Kanton Glarus sind ab 1. Januar 2014 die folgenden Hunderassen bewilligungspflichtig:
- American Staffordshire Terrier
- American Pitbullterrier
- Bullterrier
- Staffordshire Bullterrier
- Rottweiler
- Dobermann
- Hovawart
- Dogo Argentino
- Cane Corso
- Rhodesian Ridgeback
- Deutscher Schäferhund
- Belgischer Schäferhund
Die regierungsrätliche Verordnung zum Tierschutz- und Tierseuchengesetz (Veterinärverordnung) schreibt neben der Bewilligungspflicht ein Mindestalter von 18 Jahren für das Halten bestimmter Rassen vor. Der Bullterrier, Rottweiler oder der Dobermann gehören zu dieser Kategorie von Hunden.
Für das Halten eines Hundes mit erhöhtem Gefährdungspotenzial muss vor Beginn des dritten Lebensjahres ein Nachweis über Gehorsam beim kantonstierärztlichen Dienst eingereicht werden. Vorher müssen Hund und Halter eine Prüfung absolviert haben.
Wie die Glarner Regierung am Dienstag weiter mitteilte, braucht es nicht nur für potenziell gefährliche Hunde eine Bewilligung vom Kanton, sondern auch für das Halten von mehreren Hunden. Ein «Mehrhundehaushalt» liegt laut Regierungsangaben dann vor, wenn während mehr als zwei Monaten pro Jahr mehr als ein Hund in einem Haushalt gehalten wird.
Landsgemeinde kippte Verbot
Die von der Regierung beschlossene Veterinärverordnung basiert auf einem Entscheid der Glarner Landsgemeinde vom vergangenen Jahr. Die Stimmberechtigten hatten das im Tierschutz- und Tierseuchengesetz vorgesehene Verbot für besonders gefährliche Hunde aus dem Entwurf gekippt und durch eine Bewilligungspflicht ersetzt.
Es war das weitaus umstrittenste Geschäft der letztjährigen Landsgemeinde. Drei Mal musste im Ring abgestimmt werden, bevor das Resultat feststand.
Die Haltung gefährlicher Hunde ist in der Schweiz nicht einheitlich durch ein Rahmengesetz des Bundes geregelt. Es gibt kantonal unterschiedliche Vorschriften. Im Kanton Zürich etwa sind Kampfhunde verboten, in Genf gibt es ein Verbot für gefährliche Hunde, im Wallis eines für bestimmte Hunderassen, und in Freiburg sind Pitbulls verboten.
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