Es faucht, jault, knallt und die Katze kommt mit einem tiefen Kratzer oder gar einer Beisswunde nach Hause. Katzen kämpfen – und das mitunter immer wieder. Aus schmerzenden Wunden und mühseligen Tierarztbesuchen scheinen sie nicht zu lernen. Sobald die Verletzungen ausgeheilt und der Freigang zurückgewonnen ist, werden die Kämpfereien wieder aufgenommen. 

So auch bei Parson. Drei Mal hintereinander wurde der kleine Kater von Andrea Trueb aus Aarau in den letzten Monaten so heftig gebissen, dass die Wunde von einer Tierärztin geöffnet, gesäubert und das Tier mit Antibiotika behandelt werden musste. Kaum war eine Kur vorbei, musste bereits die nächste begonnen werden. Zwei weitere Katzen aus demselben Quartier mussten ebenfalls wegen Bisswunden behandelt werden.

Laut Tierärztin Alexandra Dittus aus Winterthur sind eine hohe Katzenpopulation pro Flächeneinheit oder das Auftauchen neuer, oftmals junger Samtpfoten im Quartier häufige Gründe, warum sich Katzen bekämpfen. Ausserdem bestehe eine saisonale Abhängigkeit: «Es kommen gehäuft im Frühjahr und Herbst Katzen mit Kampf- und Bissverletzungen zu uns. In dieser Jahreszeit ist auch bei kastrierten Katzen eine Unruhe zu verzeichnen, da es die Zeit der Fortpflanzung wäre», sagt Dittus. Sie betont aber: «Je besser die Katzen sozialisiert sind, umso weniger häufig entstehen Probleme.» Im Fall von Parson treffen laut Auskunft seiner Besitzerin vor allem zwei Gründe zu. Zum einen hat es in dem betreffenden Quartier sehr viele Katzen. Zum anderen hat die Verletzungsserie in den Frühlingsmonaten stattgefunden. 

Wenn Katzen kämpfen, kommt es meistens zu dreierlei Verletzungen: Prellungen, Kratz- und Bissverletzungen. Oberflächliche Wunden können nach Wegschneiden der Haare vom Besitzer selber desinfiziert werden – sofern es die Katze zulässt. Dabei sollte man aufpassen, dass die Katze das Desinfektionsmittel nicht wegleckt. Heikler sind tiefere Kratzwunden und Bissverletzungen. «Bissverletzungen führen besonders häufig zu Infektionen und Abszessen, die teilweise sogar chirurgisch behandelt werden müssen», sagt Dittus. Weil Bissverletzungen anfänglich oft nur zu kleinen, punktförmigen, verkrusteten Wunden im dichten Fell führen, verpasse sie der Besitzer häufig. Erst nach etwa 48 Stunden entwickle sich der Abszess, der auch zu Fieber mit «Blutvergiftung» führen könne: «Spätestens dann ist ein Besuch beim Tierarzt angezeigt.» 

Einen direkt tödlichen Ausgang eines Kampfes habe sie in ihrer Praxis noch nie erlebt, erzählt Dittus. Abhängig von der
Lokalisation der Verletzung, könne es aber durchaus ernst werden: «Zum Beispiel wenn Kratzer ins Auge gehen und dabei die Hornhaut oder die Linse verletzt werden.»

Schmerzhaft und teuer
Zu Schmerzen und Sorgen und dem zeitlichen Aufwand kommen die Kosten für den Tierarzt inklusive Medikamente hinzu. «Die Behandlung einer Beiss- oder Kratzverletzung kann sich schnell mal auf 150 bis 450 Franken belaufen. In komplizierten Fällen sogar noch mehr», sagt Dittus. Ist die Katze versichert, werden die Kosten übernommen. Wobei Tierversicherungen in der Regel pro Fall einen Selbstbehalt von rund 200 bis 250 Franken vorsehen (lesen Sie hier mehr zu Tierversicherungen). Übersteigen die Kosten diesen Betrag und ist eine etwaige Karenzfrist abgelaufen, übernimmt die Versicherung den Rest. Dies unabhängig davon, ob bekannt ist, welche Katze für die Verletzung verantwortlich ist, wie Carole Morgenthaler, Pressesprecherin der Vaudoise Versicherungen, zu denen die Haustierversicherung «Animalia» gehört, ausführt. Ist die eigene Katze hingegen der Agressor, ist man durch das Abschliessen einer Privathaftpflichtversicherung vor etwaigen Forderungen der Besitzer geschützt.

Bei den Besitzern der Nachbarskatze Schadenersatz einzufordern, ist aber gar nicht so einfach, wie Isabell Schnell, rechtswissenschaftliche Mitarbeiterin bei der Stiftung Tier im Recht (TIR), erklärt. So haftet ein Tierhalter zwar grundsätzlich für den von seinem Tier angerichteten Schaden. Weil Katzen aber – etwa im Gegensatz zu Hunden – weniger gut kontrolliert, erzogen und beaufsichtigt werden können, ist die Haftung ihrer Halter eingeschränkt. «Katzenhalter müssen darum rechtlich gesehen in der Regel nicht für Schäden einstehen, die ihre Katzen verursachen. Bei ihnen wäre es unverhältnismäs­sig, wenn ihr Eigentümer sie ständig beaufsichtigen müsste», erklärt Schnell.

Hausarrest widerspricht Tierschutz
Ebenso schwierig ist es, von einem Halter zu fordern, seine angriffige Katze nicht mehr rauszulassen. «Für einen derartigen Eingriff in die Eigentumsrechte eines Katzenhalters müsste eine gerichtliche Anordnung vorliegen», sagt Schnell und ergänzt, dass das Tierschutzrecht in solch einem Fall wohl im Sinne der Nachbarskatze und gegen ein Ausgangsverbot entscheiden würde. «Es wäre als nicht artgerecht zu bewerten, wenn eine Katze, die Freigang gewohnt ist, plötzlich in eine Wohnung oder ein Haus gesperrt würde.» 

Gleichzeitig ist sich TIR durchaus bewusst, dass die Rechtslage für die Halter der geschädigten und die der verletzten Katzen selbst unbefriedigend ist. Schnell rät darum, bei Vorfällen immer ein klärendes Gespräch mit den Nachbarn zu suchen, um gemeinsam eine gute Lösung zu finden. So könnten etwa bestimmte Freilaufzeiten abgemacht und
etwaige Raufbolde voneinander ferngehalten werden. Um Streitigkeiten unter Nachbarn zu vermeiden, empfiehlt TIR Katzenhaltern zudem, die von ihrem Tier verursachten Schäden freiwillig zu übernehmen – oder eine Privathaftpflichtversicherung abzuschlies­sen, die die Schäden bis zu einem gewissen Betrag deckt, auch wenn der Tierhalter eigentlich gar nicht haftet. Denn Katzen aneinander zu gewöhnen oder der eigenen Katze friedlicheres Verhalten beizubringen, sei schwierig, sagt Schnell. 

Der letzte Tierarztbesuch von Kater Parson liegt zwei Wochen zurück – ohne dass bekannt ist, welches Tier nun bereits zum dritten Mal zugebissen hat. Für die Rechnungen in der Höhe von rund 700 Franken kam die Besitzerin selber auf, weil die Versicherung pro Verletzungsfall einen Selbstbehalt in der Höhe von 250 Franken vorsieht.