Erwachsene Menschen werden viel seltener geimpft als erwachsene Katzen. Das hat in der Vergangenheit manche Katzenhalter verwundert und die Notwendigkeit von Impfungen kritisch betrachten lassen. Auch wurden über Nebenwirkungen neue Studien angestellt. Es gibt seltene Sofortreaktionen wie einen leichten Schnupfen, wenn der Impfstoff über die Nase verabreicht wurde, aber auch tumorartige Spätfolgen an den Injektionsstellen. Zwar sind Nebenwirkungen eine Ausnahme, trotzdem sollte das Risiko genau abgewogen werden: Ist die Wahrscheinlichkeit höher, dass sich die Katze eine Krankheit einfängt, gegen die sie hätte geimpft werden können, oder ist das Risiko grösser, dass eine unerwünschte Nebenwirkung zuschlägt?

Was? Wann? Wie oft? Diese Fragen wurden in der Veterinärmedizin in den vergangenen Jahren neu beantwortet. Einen pauschalen Impfplan gibt es nicht, die Impfungen müssen immer vom Tierarzt individuell angepasst werden. Es gilt das Motto: So viele Tiere wie möglich impfen, aber das einzelne Tier so selten wie nötig.

Gegen zwei Krankheiten sollte jede Katze immer geimpft sein. Katzenseuche: Für die Grundimmunisierung braucht die Katze ab einem Alter von zwölf Wochen eine Erstimpfung, aufgefrischt wird nach drei Wochen und einem Jahr. Nach diesen drei Spritzen reicht es, alle drei Jahre gegen Katzenseuche zu impfen. Auslöser ist das Parvovirus FPV, jede zweite infizierte Katze stirbt daran.

Katzenschnupfen: Für diese Krankheit gibt es mehrere Auslöser. In rund 90 Prozent der Fälle sind ein Herpesvirus (FHV1) und / oder ein Calicivirus (FCV) beteiligt. Die Erstimpfung erfolgt ab zwölf Wochen, drei Wochen und ein Jahr später wird aufgefrischt. Danach reicht es aus, alle drei Jahre zu impfen.

Tollwutimpfung für die Auslandreise
Wichtig: Bauernhof- oder Tierheimkatzen haben ein höheres Risiko, Katzenschnupfen oder Katzenseuche zu bekommen. Sie dürfen schon mit acht Wochen zum ersten Mal geimpft werden, weiter im vierwöchigen Abstand bis zur 16. Lebenswoche. Nach einem Jahr gibt es eine weitere Auffrischung, dann beginnt das dreijährige Intervall.

Neben den  zwingenden Impfungen gegen Katzenseuche und Katzenschnupfen gibt es eine Reihe von Krankheiten, bei denen man erst nach Abwägung des Risikos individuell entscheidet, welche Impfungen notwendig sind.

Tollwut: Grundsätzlich gilt die Schweiz seit 1999 als tollwutfrei. Trotzdem kann nicht generell auf eine Impfung verzichtet werden, denn die Gesetzgeber sprechen hier zum Schutz vor einer Ausbreitung der gefährlichen Seuche ein Wort mit: Wer mit seiner Katze ins Ausland fährt, muss eine gültige Tollwut-Schutzimpfung nachweisen können. Die Erstimpfung erfolgt im Alter von drei Monaten. Bei einem geplanten Auslandsaufenthalt ist eine zweite Impfung nach drei Wochen sinnvoll, um wirklich sicherzustellen, dass die Katze ausreichend Antikörper gebildet hat. Manche Länder fordern eine entsprechende Blutuntersuchung. Nach einem Jahr muss die Tollwut-Impfung aufgefrischt werden. Später wird, abhängig vom Hersteller, meist alle drei Jahre nachgeimpft. Da die Einreisebedingungen sehr unterschiedlich ausfallen, empfiehlt sich eine genaue Beratung mit dem Tierarzt. Wohnungskatzen, die nicht verreisen, können prinzipiell auf diese Impfung verzichten.

Feline Leukämie (früher: Leukose): Das Virus kommt bei etwa zwei Prozent der Katzen vor, die Krankheit verläuft sehr unterschiedlich. Eine Impfung ist nur bei jungen Freigängerkatzen zu empfehlen, die nie Kontakt mit dem Virus hatten. Die Erstimpfung erfolgt in der 16. Lebenswoche, die zwei Nachimpfungen in der 20. Lebenswoche und nach einem Jahr. Ab dann wird alle drei Jahre geimpft. Und: Ist die Katze sieben Jahre alt oder älter, kann man auf diese Impfung wieder verzichten, weil sich eine Altersresistenz ausbildet. Wohnungskatzen brauchen diese Impfung nicht.

FIP: Die Wirkung des Impfstoffs gegen die Feline Infektiöse Peritonitis (FIP) ist stark umstritten. Derzeit lautet die Empfehlung, eine Katze – wenn überhaupt – frühestens ab der 16. Lebenswoche zu impfen. Vorher sollte der Tierarzt sichergehen, dass das Tier noch nie Kontakt mit den auslösenden Viren hatte. Geimpft wird zwei Mal im Abstand von drei Wochen und ab dann jährlich. Die Impfung erfolgt über die Nase.

Chlamydien und Bordetella: Beide Erreger spielen beim Krankheitsbild des «Katzenschnupfens» eine Rolle, kommen aber nur selten vor. Geimpft wird meist nur in Zuchtbetrieben mit Problemen oder in Tierheimen. Gegen Chlamydien muss zwei Mal im Abstand von drei Wochen und danach jährlich geimpft werden. Gegen Bordetella reicht eine Erstimpfung und dann die jährliche Wiederholung.