Lange galt er als reichster tierische Erbe, der Schäferhund Gunther IV. Bei ihrem Tod 1991 soll ihm die Gräfin Carlotta Liebenstein 100 Millionen Franken überlassen haben – geschätzt. Er soll angeblich in Saus und Braus in einer Villa in Miami gelebt haben. Doch 26 Jahre später listete das Magazin «Der Spiegel» die Geschichte als historische Fake News.

Nichtsdestotrotz gibt es in den USA sehr wohl superreiche Vierbeiner. Allen voran Pudel Toby Rimes – er soll 92 Millionen Dollar schwer sein. Laut Erbmanufaktur.de gehört Toby zu einer ganzen Linie reicher Hunde, denn sein Grossvater soll 1932 nach heutigem Wert etwa 92 Millionen Dollar geerbt haben. In der Liste der 15 tierisch Reichsten sind Hunde am häufigsten vertreten. Dies, weil sie möglicherweise für die Schönen und Reichen etwas einfacher zu halten sind als eigenwillige Katzen. Doch auch sie werden als Erben berücksichtigt. Etwa der Kater Tommasino, der von seiner Besitzerin Assunta C. 10 Millionen Euro, eine Villa, zwei Wohnungen, mehrere Bankkonten und Ländereien in Kalabrien geerbt haben soll. Und auch der Modeschöpfer Karl Lagerfeld hat gemäss Medien seine Katze Choupette in seinem Testament zur Haupt- oder Miterbin – je nach Quelle – erkoren.

Das wohl reichste Huhn der Welt

Gutbetuchte hinterlassen ihr Vermögen jedoch auch Schimpansen und Hühnern. Schimpanse Kalu sollte dereinst 89 Millionen Dollar erben. Countess Patricia O’Neil hatte ihn gerettet und auf ihre Farm in der Nähe von Kapstadt gebracht, wo sie krisengeschüttelten Tieren ein neues Zuhause gab. Allerdings soll die Dame einem anderen Bericht zufolge das Geld noch zu Lebzeiten verloren haben, sodass Kalu wahrscheinlich leer ausging. Und das Huhn Gigoo soll vom britischen Medienmogul Miles Blackwell nach dessen Ableben zwischen 10 und 15 Millionen Dollar geerbt haben.

Hierzulande dürfen nach geltendem Recht keine Tiere als Erben eingesetzt werden. Doch können Schweizerinnen und Schweizer in ihrem Testament eine Person oder Institution bestimmen, die für das Haustier sorgen soll, wenn Frauchen oder Herrchen gestorben sind. Diese Person oder Institution nimmt das betreffende Tier auf oder platziert es auch verantwortungsvoll extern. Die Kosten für tiergerechtes Futter, Pflege, Unterbringung und Tierarzt werden aus dem Erbteil oder Vermächtnis der oder des Verstorbenen beglichen. Wünsche und Verpflichtungen, wie und wo ein Tier versorgt und allenfalls auch begraben werden soll, müssen im Testament möglichst genau festgehalten sein.