Die Hundesteuer ist eine alljährliche Gebühr, die Hundebesitzerinnen und -besitzer für ihren Hund bezahlen müssen. Ein Teil dieses Geldes wird für die Infrastruktur und das Einsammeln des Hundekots gebraucht, wie beispielsweise die Anschaffung und das Leeren von Robidogs. Wie die Versicherungsvergleichs-Website «Comparis» erklärt, ist die Hundesteuer eine Lenkungsabgabe. Das heisst, dass man für den zweiten oder dritten Hund einen höheren Beitrag zahlt als für den ersten. So zahlt man im Kanton Basel beispielsweise 160 für den ersten Hund und für den Zweithund sogar das Doppelte, ganze 320 Franken.

Von Mikrochips und Meldepflicht

1811 erhob der Kanton Schaffhausen als erster Kanton eine Hundesteuer. Im Laufe des 19. Jahrhunderts folgten die anderen Kantone. Als Zahlungsbeleg bekam der Haushalt eine Hundemarke. Die Hundemarke diente aber auch zur Identifikation der Hunde. Einzelne Kantone verlangten zusätzlich zur Hundesteuer eine Kontrollabgabe, diese diente dazu Tierseuchen zu bekämpfen. Besonders im 19. und 20. Jahrhundert war die Tollwut weit verbreitet, um deren Verbreitung einzudämmen wurden streunende Hunde getötet. Deshalb kam der Hundemarke in dieser Zeit eine wichtige Rolle zu. 

Viele Kantone haben die Hundesteuer und die Kontrollabgabe mittlerweile aber gekoppelt. Die Kontrollabgabe beruht auf der Meldepflicht, die im Jahr 2006 nach mehreren tödlichen Hundebissvorfällen in Deutschland und der Schweiz, eingeführt wurde. Um die Meldepflicht zu erfüllen, müssen Hunde gechippt werden. So sollen Beissverletzungen besser nachverfolgbar sein.

[IMG 2]

Die Tierdatenbank «Amicus» führt in kantonalem Auftrag eine grosse Datenbank von Haustieren und deren Haltern. Hunde werden automatisch dort angemeldet, wenn sie gechippt werden. Beim Chippen wird ein Chip in der Grösse eines Langkornreiskorns narkosefrei unter die Haut implantiert. 

Die Anmeldung auf der Seite «Amicus» ist die Grundlage für die Hundesteuer. Der Halter ist verpflichtet die Weitergabe und die Übernahme eines Hundes auf «Amicus» zu hinterlegen.

 

MikrochipsDer in Hunden eingepflanzte Mikrochip, auch Transponder genannt, ist inaktiv. Konkret heisst das, dass er von selbst keine Daten sendet und weder von GPS noch Satelliten gelesen werden kann. So besteht kein Strahlungsrisiko für das Tier. Erst wenn ein spezielles Lesegerät an den Chip gehalten wird, kann ein einmaliger 15-stelliger Zahlencode abgelesen werden. Dieser dient zur Identifikation des Tiers und beinhaltet Informationen über das Geschlecht, das Geburtsdatum, die Fellfarbe, die Rasse und die Abstammung des Tiers.

In der Schweiz gilt eine generelle Hundechippflicht.

Hundekotentsorgung und mehr

56.7 Millionen Franken kam im Jahr 2020 in der ganzen Schweiz durch die Hundesteuer zusammen. Wofür das Geld verwendet wird, ist nicht offiziell geregelt. Meistens wird damit die Administration der Datenbank, die Entsorgung des Hundekots und Abklärungen im Zusammenhang mit aggressiven Hunden finanziert.  Einzigartigerweise wurden im Kanton Basel damit früher Waisenhäuser finanziert. Heute geht ein Teil an das Projekt «Kind und Hund», welches Beissvorfälle bei Kindern vorbeugen soll.