Die Regeln sollen mit den Ausführungsbestimmungen zum revidierten Lebensmittelgesetz erlassen werden, wie der Bundesrat in seiner am Montag veröffentlichten Antwort auf einen parlamentarischen Vorstoss von Maya Graf (Grüne/BL) schreibt.

Betroffen wären kosmetische Mittel, die - oder deren Bestandteile - mit Tierversuchen getestet worden sind. Der Bundesrat will das Inverkehrbringen solcher Mittel einschränken oder verbieten, analog zu den Bestimmungen in der EU.

Er sieht das Anliegen der Motion damit erfüllt. Dem Parlament beantragt er deshalb, diese abzulehnen. Graf fordert ein Verbot analog zu jenem in der EU. Sie erwähnt in ihrem Vorstoss nicht nur Kosmetika, sondern auch Reinigungs- und Haushaltsmittel.

Aus Sicht des Bundesrates ist dazu indes keine Regelung nötig. Um herauszufinden, ob von einem Reinigungsmittel eine Gesundheitsgefahr ausgehe - ob es etwa die Haut reize oder Allergien auslöse - stünden heute tierversuchsfreie Prüfmethoden zur Verfügung, schreibt er. Stehen Alternativmethoden zur Verfügung, sind Tierversuche unzulässig.