Schweine
Ferkel müssen bei Kastration leiden
Seit 2010 dürfen Ferkel nur noch unter Narkose kastriert werden. Eine erste Stichprobe in den Urschweizer Kantonen hat ergeben, dass viele Betriebe noch mangelhaft arbeiten.
Der Amtstierarzt der Kantone Uri, Schwyz, Ob- und Nidwalden hat 2012 erstmals Landwirte überprüft, die Ferkel kastrieren. In einigen kontrollierten Betrieben wurden Mängel festgestellt. Dies geht aus dem Jahresbericht 2012 des Laboratoriums der Urkantone hervor.
Ablehnung gegen Kontrollen
Die erstmalige Überprüfung der Gasnarkose bei der Ferkelkastration habe gezeigt, dass solche Kontrollen nötig seien, schreibt der Kantonstierarzt. Er fügt zudem an, dass diese Kontrollen bei den Landwirten häufig auf Ablehnung gestossen seien.
In 15 Betrieben war die Desinfektion der Tiere oder der Arbeitsinstrumente mangelhaft. 3 Tierhalter verabreichten die Schmerzmittel den Ferkeln zu knapp vor der Operation. Je 7 Mal war die Wartung des Narkoseapparates oder die Buchführung ungenügend. In 2 Betrieben waren die Mängel schwerwiegend.
Fünf Anzeigen gegen Tierhalter
Die Kastration von Ferkeln, Kälbern und Lämmern, aber auch die Enthornung von Kälbern und Zicklein, dürfen nur nach vorangehender Schmerzausschaltung durchgeführt werden. Grundsätzlich sind solche Eingriffe Tierärzten vorbehalten. Tierhalter mit einer entsprechenden Ausbildung können Kastrationen und Enthornungen jedoch selbst durchführen.
Der Kantonstierarzt überprüfte 48 Betriebe, die kastrieren und 30 die enthornen dürfen. 5 Tierhalter wurden wegen Verstosses gegen die Schmerzausschaltungspflicht angezeigt.
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