USA
Geklonte Tiere können nicht patentiert werden
Das US-amerikanische Berufungsgericht hat entschieden: Auf geklonte Tiere kann kein Patent angemeldet werden. Klon-Gegner werten das Urteil als Erfolg, welcher der Geldmacherei mit Tieren Grenzen setzt.
Es waren die Schaffer des berühmten Klonschafs Dolly vom Roslin Institut im schottischen Edinburgh, die nebst ihrer Technologie auch die geklonte Tiere selber zum Patent anmelden wollten. Das Patentamt der Vereinigten Staaten lehnte ab. Geklonte Tiere würden sich nicht genügend von natürlich enstandenen Tieren unterscheiden. Und weder die Natur noch Naturphänomene können Patentschutz erhalten.
Die Unterschiede sind nicht menschgemacht
Das Forschungsinstitut legte Berufung ein. Geklonte Tiere seien nie vollkommen identisch mit den Spendern, argumentierten sie gemäss der Website des US-Radiosender WKZO. Unter anderem würden Umweltfaktoren dafür sorgen, das sie sich in Aussehen und Verhalten von den Spendertieren unterschieden. Das Berufungsgericht hielt nun aber fest, dass diese Unterschiede eben gerade nicht vom Menschen gemacht seien und deshalb auch nicht patentierbar seien.
Während sich der Anwalt des Forschungsinstituts enttäuscht gibt, zeigen sich Klongegner erfreut. Pilar Ossorio, Professorin für Recht und Bioethik an der Law School der Universität Wisconsin, sagte gemäss wkzo.com: «Der Gerichtsentscheid verringert den Anreiz für Forschungsinstitution, im Bereich Klonen weiter zu forschen.»
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