Der Initiativ-Text sei bereits bei der Bundeskanzlei zur Überprüfung, schreibt die IG Hornkuh in ihrer Antwort auf einen Offenen Brief des Komitees gegen das Enthornungsverbot. Im Schreibe verweist die IG darauf, dass bei der Abstimmung zur ersten Initiative 2018 über 45 Prozent die Initiative angenommen hatten und 19 Prozent diese nur abgelehnt hätten, weil das Anliegen ihrer Ansicht nach nicht in die Verfassung gehöre. Es sei deshalb klar, dass bei so einem Resultat via Verordnung oder Gesetz etwas in die Wege geleitet werden müsse.

Die IG Hornkuh habe darauf gehofft, dass im Rahmen der AP22+ das Parlament einen Beitrag einführen könnte. Diese wird aber mit grosser Wahrscheinlichkeit sistiert.

Wer keine neue Initiative wolle, solle dafür sorgen, dass im Bundeshaus die entsprechenden Fortschritte beschlossen würde, schreibt die IG weiter. Dann überlege man sich, die Initiative zu stoppen. Die IG lasse sich aber nicht ewig hinhalten «und auf dem Horn rumtanzen».