Subventionen
Keine Benachteiligung für Anbindeställe
Das Parlament will verhindern, dass Anbindeställe für Rindvieh gegenüber anderen Haltungsformen finanziell benachteiligt werden. Der Ständerat will die Vorschrift allerdings einschränken.
Die kleine Kammer stimmte am Mittwoch oppositionslos für eine Abänderung einer vom Nationalrat angenommene Motion. Gemäss der Variante des Ständerates soll der Bundesrat nur im Bereich der Strukturverbesserungsmassnahmen dafür sorgen, dass es zu keinen Benachteiligungen von Anbindeställen gegenüber anderen Stallsystemen wie etwa Freilaufställen kommt.
Keine Anpassungen geben soll es hingegen bei den Direktzahlungen. Die Programme «Regelmässiger Auslauf im Freien» (RAUS) und «Besonders tierfreundliche Stallhaltungssysteme» (BTS) könnten damit unverändert weitergeführt werden – im Unterschied zum vom Nationalrat verabschiedeten Motionstext, der generell eine Benachteiligung der Anbindeställe verbieten wollte.
Es gebe durchaus gute Gründe für Anbindeställe, sagte Kommissionssprecher Isidor Baumann (CVP/UR) im Ständerat. So würden Freilaufställe teils beanstandet, weil sie mehr Platz beanspruchten. Zudem leisteten Anbindeställe einen Beitrag dazu, dass den Tieren ihre Hörner belassen werden könnten.
Die abgeänderte Motion geht nun zurück an den Nationalrat.
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