Vor drei Jahren überwies das Parlament eine entsprechende Motion an den Bundesrat. Dieser musste in der Folge die geltenden Regeln anpassen. Die Schweiz kennzeichnet GVO-freie Lebensmittel künftig auf ähnliche Weise wie die Nachbarländer.

Heute ist in der Schweiz die Kennzeichnung «ohne Gentechnik hergestellt» ausschliesslich dann erlaubt, wenn während des gesamten Herstellungsprozesses eines Lebensmittels vollständig auf die Verwendung von GVO verzichtet wird. Das gilt auch für Futtermittelzusätze wie Vitamine und Enzyme. Umgekehrt musste bei ausländischen Produkten nicht deklariert werden, dass Futtermittel aus gentechnisch veränderten Pflanzen verwendet worden sind. Dieser viel kritisierte Wettbewerbsnachteil für die Schweizer Landwirtschaft soll nun beseitigt werden.

Konsumentenschutz warnt vor Täuschung
Nun dürfen Lebensmittel als «gentechfrei» gekennzeichnet werden, wenn beim Futter auf Gentech verzichtet wurde, nicht aber bei anderen Prozessen, wie sie beispielsweise in der Herstellung von Joghurt vorkommen. Der Konsumentenschutz sieht darin eine bewusste Täuschung. Das sagt Sara Stalder, Geschäftsleiterin des Konsumentenschutzes laut einer Mitteilung. Denn der Deklarations-Zusatz auf dem Produkt «Für die Fütterung der Tiere wurden keine gentechnisch veränderten Futterpflanzen oder daraus gewonnene Erzeugnisse eingesetzt» sei kompliziert und könne auch anders formuliert werden.

Für die Konsumentinnen und Konsumenten werde es unmöglich, dies richtig zu deuten. Denn wenn der Fütterung keine gentechnisch veränderten Pflanzen zum Einsatz gekommen sind, heisse das noch lange nicht, dass dies auch für die Produktion von Fleisch, Milch, Käse oder Joghurt gelte. Schliesslich würden Futtermittelzusätze durch gentechnisch veränderte Mikroorganismen gewonnen.

«Eine Auszeichnung ‹Ohne Gentechnik› dürfte nur dann erfolgen, wenn im ganzen Prozess keine Gentechnik eingesetzt wurde, ansonsten täuscht man die Konsumentinnen und Konsumenten», sagt Stalder. Einmal mehr sei dem Druck des Bauernverbandes und gewissen Vertretern der Lebensmittelindustrie nachgegeben worden.

Obergrenze bei kritischen Nährstoffen
Diese und weitere neue Bestimmungen im Lebensmittelrecht treten am 1. Juli 2020 in Kraft, wie der Bundesrat am Mittwoch mitteilte. Das Ziel der Revision sei es, den Gesundheitsschutz der Konsumentinnen und Konsumenten zu gewährleisten. Zudem würden durch die Harmonisierung der Schweizer Gesetzgebung mit der EU Handelshemmnisse abgebaut.

Zur Verbesserung des Gesundheitsschutzes wird die Verwendung von Vitaminen und Mineralstoffen in Lebensmitteln neu geregelt. So sind die Höchstmengen für Nährstoffe, die bei zu hoher Dosierung negative gesundheitliche Folgen haben können – beispielsweise Zink –, stark gesenkt worden. Bei anderen, unkritischen Nährstoffen wie beispielsweise Vitamin B1 werden keine Höchstmengen mehr festgelegt.

Weitere Anpassungen betreffen die Kennzeichnung von Produktionsmethoden, die in der Schweiz verboten sind. Künftig sind diese auf den Produkten im gleichen Sichtfeld wie die Sachbezeichnung anzugeben. Das betrifft beispielsweise Eier von Batteriehühnern.