Am 1. März verstreicht die Schonfrist für Pelzhändler. Nach einer einjährigen Übergangsfrist müssen Pelze und Pelzprodukte mit einer vollständigen Deklaration – das heisst mit Angaben über Tierart, Herkunft und Gewinnungsart des Fells – versehen sein.

Angegeben werden muss beispielsweise, ob ein Wildtier mit Fallen gefangen oder ob ein Zuchttier auf Naturböden oder in Käfigen mit Gitterböden gehalten worden ist. Nicht unter die Deklarationspflicht fallen gemäss Verordnung heimische Nutztiere wie Pferde, Rinder, Schafe oder Ziegen.

Ende Januar überprüfte der Schweizer Tierschutz (STS), wie es um die Umsetzung der neuen Bestimmungen bestellt ist. Das Fazit der mehr als 90 Stichproben in sieben Schweizer Städten sei ernüchternd, teilte der STS am Montag mit. Rund 86 Prozent der Artikel seien unvollständig, falsch oder gar nicht deklariert gewesen. Von 94 Stichproben in 90 Geschäften seien nur deren 13 korrekt gekennzeichnet gewesen.

Die Anbieter hätten die Zeit nicht genutzt und nähmen es mit der geforderten Mehrinformation nicht allzu genau, kritisieren die Tierschützer. Dies sei umso stossender, gelte die europaweit einmalige Deklarationspflicht grundsätzlich bereits seit dem 1. März 2013.

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 Die heutigen Pelzdeklarationen fallen mitunter merkwürdig aus.
 Bild: Schweizer Tierschutz STS

Händler in der Pflicht
Die Recherche erhebe keinen Anspruch auf Vollständigkeit, dennoch sei das Resultat klar: Auch die rund 80 Gespräche mit dem Verkaufspersonal verliefen laut STS unbefriedigend. Auf die Frage nach der Gewinnungsart des Pelzes konnten nur 21 Prozent der Befragten kompetent Auskunft erteilen. Immerhin 50 Prozent konnten die Tierart des zum Verkauf angebotenen Pelzes benennen.

Bei den Anbietern bestehe «grosser Handlungsbedarf», kritisieren die Tierschützer. Sie rufen die Geschäfte und Ladenketten dazu auf, «nun endlich» ihre Pflicht zur Konsumenteninformation wahrzunehmen. Die Pelzdeklaration sei heute noch immer eine «Baustelle».

Pelzfachverband setzt schon lange um
Keinen Handlungsbedarf sieht indes der Verband SwissFur, der Schweizer Pelzfachgeschäfte und Kürschner vertritt: «Wir haben unsere Aufgaben gemacht», sagte Geschäftsführer Thomas Aus der Au auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda. Die Mitglieder des Verbands deklarierten ihre Waren bereits seit 1996 nach heutigem Standard.

Er könne aber nicht für die Modehäuser sprechen, hielt Aus der Au fest. «Es liegt in der Verantwortung jedes Geschäfts, die Deklarationspflicht umzusetzen.» SwissFur habe den Pelzhändlern viele nützliche Daten zur Umsetzung bereitgestellt. «Die Nachfrage nach Informationen unseres Verbands war aber gering.» Aus der Au geht davon aus, dass die Modehäuser die Umsetzung für die nächste Wintersaison selbst in die Hand nehmen.

Behörden wollen umfassend kontrollieren
Die Tierschützer setzen auch bei den Behörden an, welche die gesetzlichen Vorgaben kontrollieren und den Vollzug durchsetzen müssten. Namentlich das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) stehe in der Pflicht: Verstösse gegen die Deklarationspflicht sollten geahndet werden und empfindliche Bussen nach sich ziehen.

Schätzungsweise 9800 Geschäfte sind potenziell von der neuen Deklarationspflicht betroffen. Das BLV wird jährlich rund 690 Kontrollen durchführen können, wie es auf Anfrage hiess. Hierfür seien 200 Stellenprozente beantragt worden. Der definitive Entscheid falle mit dem Budgetantrag an die beiden eidgenössischen Räte.

Der Höchstbetrag einer Busse beträgt gemäss dem Konsumenteninformationsgesetz (KIG) 10'000 Franken. Hinzu kommen die Gebühren für die Kontrolle und allfällige Nachkontrollen.