Brandstiftung
Mann kommt nach Brand im Nationalgestüt Avenches vor Gericht
Ein Mann, der im Sommer 2017 mutmasslich rund ein Dutzend Brände in den Kantonen Freiburg und Waadt gelegt hat, kommt vor Gericht. Dort muss er sich unter anderem wegen eines Brands im Schweizer Nationalgestüt in Avenches verantworten.
Die Anklage lautet unter anderem auf Brandstiftung, Verursachen einer Explosion, Tierquälerei und Irreführung der Justiz, wie die Freiburger Staatsanwaltschaft am Freitag mitteilte.
Der Mann befindet sich seit Anfang August 2017 in Haft («Tierwelt online» berichtete). Während der Untersuchung hat er alle Vorwürfe, bis auf einen Brand am 5. August in Dompierre, bestritten.
Die Untersuchungsbehörden gehen aber aufgrund der Beweislage davon aus, dass er die Brände gelegt hat. Die Indizien stammen aus Überwachungskameras und der Auswertung der Daten auf dem Smartphone des Verdächtigen. Der Mann ist schon früher wegen Fällen von Brandstiftung verurteilt worden.
Tote Tiere
Die Brandserie begann am 9. Juli in Dompierre FR. In den Kellern von zwei Mehrfamilienhäusern wurde Feuer gelegt, was zu einem beträchtlichen Sachschaden und der vorsorglichen Evakuation von 27 Hausbewohnern führte.
Am 15. Juli wurden auf den Feldern rund um Avenches VD gleich sechs Feuer gelegt. Zwei davon betrafen das Pferdezentrum. 13 Pferde und 11 Ponys kamen in den Flammen um. Eine Familie, die sich im Wohnteil der Stallungen befand, musste evakuiert werden.
Am 29. Juli zerstörte ein Feuer Stallungen in Domdidier FR und Payerne VD, wobei 36 Stiere, 19 Kühe und 6 Kälber verbrannten. In der gleichen Nacht wurde auf einer Baustelle in Payerne ein Feuer gelegt.
Am 5. August kam es schliesslich zu einer Explosion im Keller eines Gebäudes in Dompierre FR. Kurz darauf nahm die Polizei den 22-Jährigen fest. Er wies Verbrennungen auf, die auf die Explosion zurückzuführen waren. Zudem fand die Polizei Brandbeschleuniger auf seinen Kleidern und identifizierte seine DNA auf Kanistern im Keller.
Der Angeklagte wird sich vor dem erstinstanzlichen Strafgericht des Broyebezirks verantworten müssen. Es gilt die Unschuldsvermutung. Wann die Gerichtsverhandlung stattfindet, ist noch offen.
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