Es ist mehr als nur die Frage, ob nun, da die Schweiz wieder BSE-frei ist, Schlachtabfälle in Form von Tiermehl wieder an Nutztiere verfüttert werden sollen. Es ist auch eine Debatte zwischen Ressourcenverschwendung und Kannibalismus, die in die Argumentationen um die mögliche Wiedereinführung der Tiermehl-Verfütterung einfliesst. Am Dienstag hat der Ständerat eine Motion des Aargauer SVP-Nationalrats Hansjörg Knecht abgelehnt. Einstimmig.  

Knecht hatte gefordert, das Tiermehl-Fütterungsverbot in der Schweiz wieder aufzuheben. Er hatte argumentiert, angesichts der sich verteuernden Eiweiss-Preise auf dem Weltmarkt sei es an der Zeit, die einheimischen Eiweisse zu nutzen, «anstatt einen Wert von 200 Millionen Schweizerfranken zu vernichten». 

Tatsächlich werden die nicht andersweitig verwertbaren Schlachtabfälle zu hochgradig proteinhaltigem Knochenmehl zermahlen und unter anderem in Zementfabriken verbrannt, wie der «Kassensturz» des Schweizer Fernsehens am 25. Februar berichtete. Das Ersatzfutter für die Tiere wird laut «Kassensturz» aus importiertem Soja hergestellt. Importe, die nicht nur teuer seien, sondern – weil sie meist aus riesigen Monokulturen stammen – auch «ökologisch fragwürdig».  

Wiederkäuer ausgenommen
Der Motionär, selbst Mitinhaber eines Mühlenbetriebs, der auch Tiernahrung herstellt, schrieb in seiner Motion von der Wiederzulassung für die Fütterung von Nutztieren. In Klammern: «Geflügel- und Schweinefütterung». Eine wichtige Klammer, wie die Stellungnahme des Bundesrates zeigte: Dieser unterstütze grundsätzlich eine teilweise Aufhebung des Fütterungsverbots für verarbeitete tierische Eiweisse. Aber ausdrücklich nur an «Nichtwiederkäuer».

Pflanzenfresser sollten also weiterhin nicht mit tierischen Abfällen gefüttert werden. Damit wäre die Gefahr eines abermaligen Ausbruchs von Rinderwahnsinn gebannt. Auch das Kannibalismusverbot soll laut dem Bundesrat gewährleistet bleiben. Geflügelabfälle könnten also unter Umständen an Schweine verfüttert werden und umgekehrt, nicht aber innerhalb der eigenen Spezies. 

Trotz seiner grundsätzlich diskussionsbereiten Haltung beantragte der Bundesrat die Ablehnung der Motion. Im Nationalrat allerdings wurde sie angenommen, der Ständerat musste also am Dienstag entscheiden.

Trennung der Verarbeitungswege nicht durchführbar
Im Namen der Gesundheitskommission warnte die Genfer SP-Ständerätin Liliane Maury Pasquier vor einem Rückfall in die «katastrophale Situation der 1990er-Jahre». Sie sagte, eine strikte Trennung der Verarbeitungswege, wie sie für eine risikofreie Wiedereinführung vonnöten wäre, sei «kaum praktikabel und sehr teuer». 

Die «billigere» Variante, die Knecht in seiner Motion vorschlug («keine getrennten Fütterungslinien» und «praktikable Toleranzregelungen») waren schon dem Bundesrat ein Dorn im Auge, die er in seiner Stellungnahme als «gravierendes Risiko für eine Verschleppung von tierischen Eiweissen» bezeichnete.

Die Motion Knecht wurde am Dienstag letztlich vom Ständerat einstimmig abgelehnt. Vorerst bleibt die Verfütterung von Tiermehl aus Schlachtabfällen in der Schweiz generell verboten.