Prozess
Tierrechtler muss ein Jahr ins Gefängnis
Das Kriminalgericht in Genf hat am Freitag einen Anti-Speziesisten zu einem Jahr Gefängnis verurteilt. Es befand ihn diverser Sachbeschädigungen bei seinen Aktivitäten für schuldig.
Die Anti-Speziesisten treten für die Gleichwertigkeit von Mensch und Tier ein. Der zu einer unbedingten Freiheitsstrafe verurteilte 28-Jährige von der Organisation «269 Libération Animale» sass bereits elf Monate im Gefängnis Champ-Dollon in Untersuchungshaft. Er machte sich neben Sachbeschädigungen auch des Hausfriedensbruchs und des Widerstands gegen die Staatsgewalt schuldig.
Zu den Taten gehören die Verwüstung eines Schlachthofs in Perly GE, ein Angriff auf das Veterinäramt in Freiburg und die Besetzung des Bell-Schlachthofs in Oensingen SO («Tierwelt Online» berichtete). Aus Mangel an Beweisen wurde er vom Vorwurf der Sachbeschädigung an mehreren Metzgerei-Schaufenstern freigesprochen.
Eine mitangeklagte Tierrechtsaktivistin kam mit einer bedingten Freiheitsstrafe von sieben Monaten davon. Sie wurde wegen der selben Straftaten verurteilt. Freigesprochen wurde sie im Fall der eingeschlagenen Metzgerei-Schaufenster. Auch die Beteiligung an der Verwüstung im Schlachthof von Perly konnte ihr nicht nachgewiesen werden.
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