Konsequenzen für Tourismus?
Urteil nach tödlicher Kuh-Attacke
Ein Urteil des Landgerichts Innsbruck sorgt für Aufsehen – nach einer tödlichen Kuhattacke.
«Die Kuh beschützt das Kalb - und im traurigen Extremfall auch mit einem Angriff auf den Menschen.» Nun sorgt ein Urteil des Landgerichts Innsbruck für Aufsehen: Nach einer tödlichen Kuh-Attacke auf eine deutsche Touristin in Österreich muss der beklagte Landwirt den Hinterbliebenen Schadenersatz zahlen. «Die Kuh beschützt das Kalb - und im traurigen Extremfall auch mit einem Angriff auf den Menschen.»
Der Ehemann und der Sohn des Opfers erhalten insgesamt rund 180'000 Euro. Zusätzlich müsse der Bauer dem Mann eine monatliche Rente von 1200 Euro und dem Sohn von 350 Euro zahlen, teilte das Gericht am Freitag mit. Das Urteil sei praxisfremd und gefährde das Miteinander von Tourismus und Almwirtschaft, befand die Landwirtschaftskammer.
Der Ehemann und der Sohn des Opfers erhalten insgesamt rund 180'000 Euro. Zusätzlich müsse der Bauer dem Mann eine monatliche Rente von 1200 Euro und dem Sohn von 350 Euro zahlen, teilte das Gericht am Freitag mit. Das Urteil sei praxisfremd und gefährde das Miteinander von Tourismus und Almwirtschaft, befand die Landwirtschaftskammer.
Nach Auffassung des Gerichts hatte der Bauer nur unzureichend vor den Gefahren einer Kuhherde, in der Kälber aufwachsen, gewarnt. Die aufgestellten Warnschilder hätten nicht ausgereicht.
«An einem neuralgischen Punkt wie dem Unfallort sind Abzäunungen zum Schutz des höchsten Gutes, des menschlichen Lebens, notwendig und aufgrund des geringen Aufwandes auch zumutbar», argumentierte das Gericht.
Kälber vor Hund schützen
Die 45 Jahre alte Hundehalterin aus Rheinland-Pfalz war im Sommer 2014 im Tiroler Stubaital von der Kuhherde, die offenbar die Kälber vor dem Hund schützen wollte, zu Tode getrampelt worden. Die Frau hatte laut Gericht die Hundeleine mit einem Karabiner um die Hüfte fixiert.
Sie hätte laut Gericht wissen müssen, dass Mutterkühe aggressiv auf Hunde reagieren können. Es sei sorglos gewesen, den Hund so zu fixieren, dass er nicht sofort losgelassen werden könne.
«Die Wahrscheinlichkeit eines unmittelbaren Angriffes war aufgrund des sonstigen Verhaltens der Verunfallten aber sehr gering», so das Gericht. Die Staatsanwaltschaft hatte die strafrechtlichen Ermittlungen gegen den Landwirt 2014 eingestellt.
«Extreme Ängste und Verunsicherung»
Wenn das Urteil, gegen das der Bauer Berufung angekündigt hat, bestätigt werde, habe das enorme Auswirkungen auf Tourismus und Weidewirtschaft, kritisierte die Landwirtschaftskammer Österreich.
Eine verpflichtende Einzäunung wäre den Bergbauern finanziell nicht zumutbar und brächte vielerorts das Ende der Weidewirtschaft, meinte der Präsident der Landwirtschaftskammer, Josef Moosbrugger. Allein Tirol verfügt über 15'000 Kilometer markierte Wander- und Bergwege.
«Das Urteil ruft unter den Landwirten extreme Ängste und Verunsicherung hervor. Die Bauern fragen mich, ob sie die Kühe noch auf die Alm treiben sollen, oder ob sie die Almen komplett sperren sollen», erzählte der Präsident der Tiroler Landwirtschaftskammer, Josef Hechenberger. Das würde viele Wanderwege betreffen.
Es sei auch darüber nachzudenken, die Kühe im Stall zu lassen. Eine weitere Variante wäre, dass Hunde auf Almen in Zukunft nicht mehr geduldet würden, da bisher in jeden Vorfall Hunde verwickelt gewesen seien.
«Es geht um einen konkreten Unfall an einer konkreten Stelle», erläuterte Gerichtssprecher Andreas Stutter. Bei der Unfallstelle handle es sich um den am meisten benutzten Weg vom Tal auf den Berg. In unmittelbarer Nähe sei eine meist sehr gut besuchte Gastwirtschaft mit 220 Sitzplätzen.
«Durch das somit zwangsläufig häufige Aufeinandertreffen von Wanderern (mit und ohne Hunden) ist die Wahrscheinlichkeit von Reizungen der Herde hoch, was letztendlich auch zu einer erhöhten Aggressivität der Herde führte», schrieb der Richter im Urteil.
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