Den Sonnenaufgang nach einer Nacht in den Bergen zu erleben, hat etwas Magisches. Wer im Schlafsack unter freiem Himmel schläft, bewegt sich jedoch in einer rechtlichen Grauzone. In den meisten Regionen wird eine einzelne Nacht in kleinen Gruppen oberhalb der Waldgrenze geduldet, sofern sie rücksichtsvoll erfolgt. Das beinhaltet allerdings weit mehr, als nur den Abfall wieder mitzunehmen. Gerade in der Dämmerung gilt es, Feuer und Lärm zu vermeiden, um Wildtiere nicht zu irritieren. Wer das morgendliche Geschäft nicht bis zur Rückkehr hinauszögern kann, sollte die Nähe von Gewässern meiden. Vergraben oder zugedeckt stören die Exkremente weniger. Droht keine Waldbrandgefahr, kann ein Feuerzeug auch allfällig benutztes Papier vernichten.
Nebst der Waldbrandgefahr gibt es zahlreiche weitere Informationen, die es vor einer Biwak-Tour einzuholen gilt (siehe Box). Wo sind sensible Lebensräume und Schutzgebiete wie Jagdbanngebiete, Hochmoore und Wildruhezonen, wo übernachten im Freien gänzlich verboten ist? All diese Informationen sind relevant für eine Nacht in der Natur, ohne dieselbige zu stören oder gar hohe Bussgelder zu provozieren.
Relevante Informationen
Auf der Karte des Bundesamtes für Landestopografie swisstopo lassen sich sensible Lebensräume und verbotene Schlafzonen wie zum Beispiel der Schweizerische Nationalpark, eidgenössische Jagdbanngebiete, Auengebiete, Moore und Wildruhezonen anzeigen.
Je nach Kanton und Gemeinde kommen weitere Einschränkungen hinzu. In manchen Regionen stösst der Biwak-Tourismus auf wachsenden Widerstand, weil Anwohnende und lokale Behörden sich immer wieder mit Abfall, beschädigten Weiden oder unerlaubten Feuerstellen konfrontiert sehen. Besonders dort, wo einst unberührte Natur zu einem regelrechten Wildcamp-Hotspot verkommt, fordern Einheimische strengere Regeln. Verbote gelten dabei meistens nur Wildcampern, die ihre Zelte in der Natur aufschlagen.
Biwakieren nur mit Schlafsack stösst hingegen auf weniger Widerstand. Ein Grund dafür dürfte sein, dass sie das Ortsbild weniger stören. Zudem ist ein Verbot schwierig durchzusetzen, da jederzeit ein Notbiwak vorgetäuscht werden kann.
Wer den ehrlichen Weg wählt und auf Nummer sicher gehen will, was an einem Ort erlaubt ist, kann sich direkt bei den Gemeinden oder Tourismusbüros erkundigen. Auf Privatgrundstücken sind idealerweise die Eigentümerinnen und Eigentümer zu benachrichtigen. Offensive Kommunikation wird in der Regel sehr geschätzt.

