Die Initiative war 2017 von der Vereinigung Sentience Politics eingereicht worden. Sie verlangt, dass nichtmenschlichen Primaten wie ihren menschlichen Verwandten in der Basler Kantonsverfassung das Recht auf Leben und auf geistige und körperliche Unversehrtheit gewährt werden soll.

Gerichtlich für gültig erklärt

Das Begehren musste einen grossen Umweg nehmen, bis es jetzt zu Abstimmung kommen kann. Der Basler Grosse Rat hatte die Initiative auf Antrag der Regierung 2018 für rechtlich ungültig erklärt. Dies mit der Begründung, dass sie gegen höherstehendes Recht, namentlich die Bundesverfassung, verstosse. Das Basler Appellations- und schliesslich auch das Bundesgericht korrigierten in der Folge diesen Beschluss.

So wird nun Basel-Stadt als erster Kanton in der Schweiz über verfassungsmässige Grundrechte für Affen abstimmen. Das Thema sorgte im Vorfeld auf unterschiedlichen Ebenen für höchst kontroverse Diskussionen.

SP und Grüne für die Initiative

Während sich im Grossen Rat noch eine deutliche Mehrheit von 55 zu 25 Stimmen bei 12 Enthaltungen bis weit hinein ins linke Lager für eine Nein-Parole aussprach, sieht es nun bei der Parteiparolen anders aus. So befürworten die SP, die Grünen und die LinksparteiBastA! die Initiative deutlich. Auf der anderen Seite stehen die bürgerlichen Parteien, sekundiert von den Wirtschaftsverbänden, den Pharmakonzernen und vom Zoo Basel

«Mogelpackung»

Diese bezeichnen die Initiative als "Mogelpackung". Sie verspreche etwas, was sie nicht einhalten könne. Weil der Kanton und die Universität keine Primaten halten, hätte die Gewährung von Grundrechten allenfalls eine indirekte Drittwirkung auf die Affenhaltung des vom Kanton unterstützten Zoos. Die Pharmaindustrie hält keine Affen.

Des Weiteren wird die Initiative von der Gegnerschaft als rechtlich fragwürdig bezeichnet. Mit der Verwischung der Grenze zwischen Mensch und Tier und auch zwischen Primaten und anderen Tieren werde eine rote Linie überschritten. Weil die Primaten die Einhaltung ihrer Grundrechte nicht selber einklagen könnten, sei ihnen mit einem griffigen Tierschutz besser gedient.

Ethische Argumentation der Befürworter

Das Argumentarium auf der Befürworterseite konzentriert sich vornehmlich auf ethische Grundsätze. Primaten seien wie Menschen empfindungsfähige Wesen, die ein Leben ohne Leid führen können sollten, heisst es. Sie verbinden eine Annahme der Initiative mit der Erwartung, dass der Kanton eine Ombudsperson einsetzen werde, welche die Rechte der Primaten vertreten solle.