Alle Rekurse seien vom Verwaltungsgericht für ungültig erklärt worden, schreibt die BKW. Allerdings kann in letzter Instanz noch das Bundesgericht angerufen werden. Gemäss BKW handelte es sich bei den Beschwerdeführern nicht um eine Natur-, Umwelt- oder Landschaftsschutzorganisation.

Der Energiekonzern will rund 35 Millionen Franken in den Bau eines Windparks mit sieben Turbinen investieren. Im Frühling 2015 hatten sich die Stimmberechtigten der Gemeinden Tramelan und Saicourt an der Urne für die nötigen Zonenplanänderungen ausgesprochen.