Tierverkehrsdatenbank
Anpassungen im Tierseuchengesetz
Der Nationalrat hat am Dienstag Änderungen beim Tierseuchengesetz beschlossen. Diese hatte der Bundesrat vorgeschlagen. Unter anderem geht es um die Rolle des Bundes bei der Tierverkehrsdatenbank.
Um Tierseuchen vorzubeugen und zu bekämpfen, führt die Identitas AG im Auftrag des Bundes die Kontrolle des Tierverkehrs durch. Der Bund hält seit 2002 51 Prozent des Aktienkapitals an der Firma, die übrigen Aktien sind auf 16 Organisationen aus der Vieh- und Fleischbranche verteilt.
Nach einer eingehenden Überprüfung der Rolle des Bundes soll die Mehrheitsbeteiligung des Bundes an der Tierverkehrsdatenbank nun im Tierseuchengesetz festgehalten werden. «Es geht um die gesetzliche Verankerung des Status quo», erklärte Kommissionssprecherin Martina Munz (SP/SH). Gleichzeitig soll mit der Revision die Steuerung und Kontrolle geregelt werden.
Auf Antrag des Bundesrats soll das Tierseuchengesetz bei der Gelegenheit in weiteren Punkten aktualisiert werden. So sollen etwa die Bestimmungen zu den Informationssystemen, welche im Veterinärbereich und im Bereich der Lebensmittelsicherheit verwendet werden, den heutigen Ansprüchen an eine gesetzliche Grundlage für die Datenbearbeitung angepasst werden. Weiter werden die Bestimmungen zum nationalen Überwachungsprogramm aktualisiert.
Diese Anpassungen waren im Nationalrat unbestritten. Zu reden gab lediglich der Antrag einer Minderheit, neben Rindern, Schafen, Ziegen und Schweinen auch Equiden – alle pferdeartigen Tiere – zu kennzeichnen. Damit sollte auch die Rückverfolgbarkeit dieser Tiere sichergestellt werden. Die Mehrheit lehnte das jedoch ab. Die Vorlage geht nun an den Nationalrat.
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