Insgesamt waren neun Widerhandlungen gegen die Tierschutz- und Tierseuchengesetzgebung festgestellt worden.

Kontrolliert wurden 60 Transporte von Nutztieren, gewerbliche Anhängerzüge wie auch private Tieranhänger an Personenwagen.

Diverse Fehler
Wie die Polizei am Donnerstag informierte, resultierten vier Anzeigen wegen nicht oder schlecht gereinigter Transportfahrzeuge, zwei wegen fehlerhafter oder unterlassener Begleitdokumente und zwei wegen Nichteinhaltens von Fahrzeugmassen.

Zusätzlich musste der Transport einer verletzten Kuh beurteilt werden. Um die Verletzungen und die Transportfähigkeit des Tieres zu beurteilen, wurde ein Amtstierarzt beigezogen. Es stellte sich heraus, dass die Verletzung vorgängig tierärztlich beurteilt und korrekt dokumentiert worden war. Deshalb erfolgte keine Anzeige.