Vergütet wird den Bauern nicht nur der Wert der verlorenen Tiere, sondern auch Kosten für eine Suche, die Bergung etwa per Helikopter und die Entsorgung.  

Wie die Urner Standeskanzlei am Dienstag mitteilte, änderte der Regierungsrat das entsprechende Wildschadenreglement. Neu sind auch Folgekosten nach Grossraubtierangriffen auf Nutztiere aus dem Wildschadenfonds vergütbar. Kosten in Zusammenhang mit dem Herdenschutz sind nicht Bestandteil des ergänzten Artikels.

Die Folgekosten zahlt der Kanton dem Fonds aus der allgemeinen Rechnung. Die Kantone seien mit dem Bundesamt für Umwelt in Verhandlung, damit der Bund künftig auch diese Kosten übernimmt.  

In Uri wurden im letzten Sommer 80 Nutztiere, davon 77 Schafe, zwei Ziegen und ein Rind durch den Wolf getötet oder verletzt. 2015 vergütete der Fonds Schäden in der Höhe von total 52'000 Franken. Fast die Hälfte oder knapp 25'000 Franken wurden durch Grossraubtiere verursacht. In den vergangenen fünf Jahren lag dieser Betrag im Schnitt noch bei 7300 Franken.