Das Bezirksgericht Weinfelden hat am Dienstag einen 24-jährigen Mann wegen mehrfacher Tierquälerei und weiterer Delikte zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 22 Monaten und einer Geldstrafe verurteilt. Er hatte vor zwei Jahren in einem Wald bei Happerswil TG 144 Hühner ausgesetzt.  

Im Oktober 2015 waren in einem Wald bei Happerswil auf dem Thurgauer Seerücken 150 Masthühner gefunden worden. Nachdem die Polizei zuerst im Dunkeln tappte, verhaftete sie einige Tage später einen jungen Mann («Tierwelt Online» berichtete).  

Er hatte im Keller des Einfamilienhauses, wo er wohnte, einen Hühnerstall eingerichtet. Laut Anklageschrift kaufte der Beschuldigte 250 Küken und mästete diese zwei Monate lang. Als die Mastpoulets schlachtreif waren, tötete er 62 Tiere – auf qualvolle Art.

Lebend in Schachteln verpackt  
Die Übrigen wollte er loswerden, indem er die lebenden Hühner in Kartonschachteln verpackte und zusammen mit seiner Freundin in den Wald fuhr. «Dort überliess er die Tiere sich selbst, um damit mögliche Streitigkeiten mit der Nachbarschaft zu vermeiden», heisst es in der Anklageschrift.  

Bei der Hausdurchsuchung entdeckte die Polizei im Wohnhaus neben dem stinkenden Hühnerstall eine Indoor-Hanf-Anlage. Ausserdem soll der Schweizer zahlreiche weitere Delikte begangenen haben.  

Unter anderem soll er ohne Bewilligung Kampfhunde gehalten und seine Freundin derart an den Haaren gezogen haben, dass sie die Treppe einer Unterführung hinunter stürzte. Auch habe der Mann mit einem Baseballschläger ein mobiles Radargerät beschädigt, Fahrzeuge zum Gebrauch entwendet, und er sei trotz Ausweisentzugs mehrmals Auto gefahren.

Schwierige Jugend  
Der Beschuldigte hat eine schwierige Jugend hinter sich. Er hatte mitansehen müssen, wie sein Vater 2008 auf dem Schulhausplatz in Kümmertshausen TG einen 19-jährigen Jugendlichen tötete. Der damals 15-Jährige hatte seinen Vater wegen eines Streits unter Jugendlichen zu Hilfe gerufen. Dieser kam mit einem Revolver auf den Schulhausplatz und schoss dem 19-Jährigen in den Kopf.  

Nach der Inhaftierung des Vaters hat sich das Verhältnis zur Mutter verschlechtert. Wegen fehlender schulischer und beruflicher Perspektiven ist der Jugendliche immer wieder mit dem Gesetz in Konflikt geraten, was zu mehreren Heimaufenthalten führte.

Abgekürztes Verfahren    
Der geständige Beschuldigte stand am Dienstag in Weinfelden vor Gericht. Er habe sich nicht mehr unter Kontrolle gehabt, sagte er. Heute lasse er sich nicht mehr provozieren. «Ich habe eine Verantwortung meiner Tochter gegenüber,, sagte der 24-Jährige.  

Gegen den vorbestraften Mann wurde im abgekürzten Verfahren verhandelt. Nach Nachverhandlungen mit der Staatsanwaltschaft und der Verteidigung erhöhte das Gerichte die bedingte Freiheitsstrafe von 18 auf 22 Monaten mit einer Probezeit von fünf Jahren, die unbedingte Geldstrafe reduzierte es von 180 auf 120 Tagessätzen à 50 Franken. Ausserdem werden eine frühere Busse sowie eine bedingte Geldstrafe vollzogen.  

Das Gericht war mit der Zuordnung der Delikte nicht einverstanden. Sowohl die Strassenverkehrsdelikte als auch die mehrfache Tierquälerei und die Körperverletzung seien mit einer Freiheitsstrafe zu ahnden. «Die Taten waren so grauenvoll wie die Vorgeschichte des Beschuldigten», sagte der Gerichtspräsident.  

Von 2013 bis 2016 habe der Beschuldigte gelebt wie ein Outlaw. Bei allem was ihm in die Quere gekommen sei, habe er mit Kurzschlusshandlungen reagiert. Es bestehe aber ein Funke Hoffnung, dass der Beschuldigte sein Leben in den Griff bekomme.