Der Zuger alt Regierungsrat Hanspeter Uster, der die Untersuchung leitete, stellte die Ergebnisse am Mittwoch in Frauenfeld vor. Die Kommission befragte 49 Behördenvertreter und sichtete 46 Bundesordner mit Akten über die seit über 15 Jahren andauernden Auseinandersetzungen im Fall Hefenhofen.      

Ein Tierhalteverbot für den Pferdehändler wäre bereits 2007 oder 2009 angezeigt gewesen, heisst es im Bericht. «Nicht durchgesetzt wurde dieses, weil alle beteiligten Ämter und Stellen zwischen Deeskalation und Repression schwankten und sich um die Sicherheit der Mitarbeitenden sorgten.»      

Als 2013 endlich ein rechtskräftiges Tierhalteverbot bestand, zweifelte der damals zuständige Regierungsrat an der Verhältnismässigkeit des Entscheids und befürchtete hohe Kosten für den Kanton, wie es heisst. Im Umgang mit dem «als schwierig empfundenen Bürger wurde der Verhandlungsweg eingeschlagen, was jenen in seinem Handeln bestärkte».

Autorität verloren  
Dies habe zu einem Autoritätsverlust der staatlichen Behörden geführt. Die Schwierigkeiten im Fall Hefenhofen hätten weit über das Veterinäramt hinausgereicht. So hätten Polizei und Veterinäramt angesichts der wiederholten Beschimpfungen, Drohungen und Gewalt gegen Beamten unterschiedliche Auffassungen gehabt.    

Die seit 1995 andauernden Auseinandersetzungen zwischen den Thurgauer Behörden und dem Pferdehändler waren im August 2017 eskaliert. Es kam zu einem Grosseinsatz der Polizei und der Festnahme des Pferdehändlers («Tierwelt Online» berichtete). Die Behörden beschlagnahmten rund 250 Tiere. Die Pferde wurden in Auktionen verkauft.

Regierungsrat räumt Fehler ein
Nach den Ausführungen von Hanspeter Uster nahmen die Thurgauer Regierungsratsmitglieder Cornelia Komposch (SP) und Walter Schönholzer (FDP) Stellung. Wie der Bericht zeige, seien die Behörden nie untätig gewesen, dennoch habe der Fall über lange Zeit kein Ende gefunden, sagte Komposch. Über all die Jahre habe es keine kohärente und erfolgversprechende Strategie gegeben, die auch durchgesetzt wurde. Aus Sicherheitsbedenken, aber auch aus rechtlichen, sozialen und finanziellen Überlegungen sei man nicht mit der notwendigen Konsequenz vorgegangen.    

Für die Fehleinschätzungen und Versäumnisse sei nicht eine Person, ein einzelnes Amt oder ein einzelnes Departement verantwortlich. Deshalb seien sei keine personellen Änderungen angezeigt, «aber strukturelle und organisatorische Veränderungen sehr wohl, stellte Komposch fest. Im Namen der Regierung entschuldigte sich die Regierungspräsidentin für das Tierleid, das entstanden sei.

Konkrete Veränderungen angekündigt    
Komposch kündigte Veränderungen auf verschiedenen Ebenen an. Unter anderem wird der Regierungsrat sein Geschäftsreglement so anpassen, dass sich das Gremium künftig frühzeitig über besondere Fälle informiert. Das Veterinäramt wird personell verstärkt und organisatorisch optimiert. Weiter muss die Polizei künftig bei Bedrohungen oder speziellen Gefahren immer kontaktiert werden.    

Walter Schönholzer sagte, im Rückblick sei es ein Fehler gewesen, dass man das Veterinäramt ohne eigene Juristen arbeiten liess. Er dankte der Frau, die vor rund einem Jahr die Fotos der abgemagerten Pferde gemacht und Strafanzeige eingereicht hatte. Dies sei der Anlass gewesen, um radikal durchzugreifen.

Justiz ermittelt weiter  
Der Kanton rechnet für die Untersuchung mit Kosten von 818'000 Franken. Der Verkauf der beschlagnahmten Pferde brachte 245'000 Franken ein. Die erwarteten Kosten für die Vollstreckung des Tierhalteverbots fallen dadurch mit 67'000 Franken moderat aus.      

Unabhängig von der Arbeit der Untersuchungskommission befasst sich auch die Justiz mit dem Fall. So wurde vom Verein gegen Tierfabriken (VgT) und vom Thurgauer Tierschutzbund Strafanzeige gegen den Thurgauer Kantonstierarzt Paul Witzig eingereicht «Tierwelt Online» berichtete. Der VgT reichte zudem gegen Regierungsrat Schönholzer Strafanzeige ein.           

Im Januar 2018 erteilte dann allerdings das Büro das Grossen Rats keine Ermächtigung für ein Strafverfahren gegen Schönholzer. Bei den anderen Strafanzeigen liefen die Abklärungen weiter, es gebe noch keine Ergebnisse, sagte Marco Breu, Sprecher der Thurgauer Staatsanwaltschaft, gegenüber Keystone-SDA.