Im vergangenen Dezember hatte der Veterinärdienst des Kantons Luzern im Luzerner Hinterland 31 Rinder konfisziert, die gesundheitliche Probleme aufwiesen («Tierwelt Online» berichtete). Es war die Folge davon, dass der Bauer, der damals auf sechs Höfen rund 450 Tiere hielt, Probleme insbesondere mit Lahmheit nicht in den Griff bekam.

Die letzten Tiere blieben bis im März in Obhut des Kantons, wie es beim Veterinärdienst auf Anfrage hiess. Je nach Gesundheitszustand habe die Behandlung unterschiedlich lange gedauert. Gut eine Hand voll Rinder seien am Ende lebend an den Besitzer zurückgegangen. Die anderen wurden entweder eingeschläfert oder geschlachtet.

Über das Schicksal der Rinder habe man anhand der gesundheitlichen Prognose entschieden. Im Vordergrund stand dabei das Tierwohl. Nach der Rückgabe an den Halter habe man in angemessener Weise nachkontrolliert. Es sei darum gegangen, den rechtskonformen Zustand wieder herzustellen.

Beschwerde eingereicht  
Zu den Kosten der Aktion konnte man beim Kanton keine Angaben machen. Das Verfahren ist noch nicht abgeschlossen. Gegen die Verfügung des Kantons bezüglich der Beschlagnahmung und der Auflagen legte der Halter im Juni eine Verwaltungsgerichtsbeschwerde ein. Sie ist beim Kantonsgericht hängig, wie es dort auf Anfrage hiess.

Der Halter wurde zudem wegen Verstoss gegen das Tierschutzgesetz angezeigt, auch dieses Verfahren ist noch bei der Staatsanwaltschaft pendent. Muss der Halter für die Verfahrenskosten sowie die Betreuung der Tiere aufkommen, wird der erzielte Schlachtpreis angerechnet.