In einem Bericht, den der Bundesrat am Mittwoch verabschiedet hat, ortet er Handlungsbedarf in Sachen Tierversuche. Den Anstoss gab ein Postulat der nationalrätlichen Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur aus dem Jahr 2012. Diese anerkannte zwar den Rückgang von Tierversuchen von 2 Millionen Anfang der 1980er-Jahre auf rund 600'000 heutzutage. Dennoch gebe es Handlungsbedarf.

Mehr Resultate mit weniger Tieren
Dieser Meinung ist auch der Bundesrat. Als zentrale Massnahme will er die Schaffung eines nationalen Kompetenzzentrums prüfen. Dieses soll die Forschung gezielt fördern und in Zusammenarbeit mit der Industrie und den Hochschulen die entsprechenden Ergebnisse nachhaltig umsetzen. Als weitere Massnahme empfiehlt der Bundesrat, die verstärkte Aus- und Weiterbildung von Studierenden und Forschenden zu prüfen. Die Zahl der Versuchstiere soll zudem durch die Anwendung modernster Labormethoden gesenkt werden, mit denen aus weniger Tieren mehr Informationen mit vergleichbarer Qualität gewonnen werden können.

Der Bericht äussert sich auch zur möglichen Zukunft der Stiftung Forschung 3R. Die Stiftung, die seit 1987 besteht, fördert die Forschung auf dem Gebiet der Alternativmethoden zu Tierversuchen durch die Finanzierung von Forschungsprojekten. Ihre finanziellen Mittel sind allerdings begrenzt. Der Bericht kommt zum Schluss, dass die Stiftung Forschung 3R weiterhin einen wertvollen Beitrag zur Erforschung von Alternativmethoden leisten kann. 3R steht für Replace (Tierversuche ersetzen), Reduce (Reduktion der Tierzahlen) und Refine (technische Verbesserung der Tierversuche). Mit der Anwendung der 3R-Prinzipien sollen Tierversuche auf das absolute Minimum beschränkt und die Tiere so wenig wie möglich belastet werden.

Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) und das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) suchen im Rahmen der verfügbaren Kredite gemeinsam nach Lösungen für die Umsetzung dieser Massnahmen.

Tierversuche sind in der Schweiz seit 1991 streng reguliert. Sie sind nur zulässig, wenn sie durch überwiegende Interessen gerechtfertigt werden können und keine Alternativmethoden zur Verfügung stehen.