Wer in Deutschland Nerze hält, soll diesen künftig mehr Platz zur Verfügung und ein Schwimmbecken zur Verfügung stellen müssen. So steht es im Gesetzesentwurf, den eine Mehrheit des deutschen Bundestages am Donnerstag, 18. Mai 2017, angenommen hat. Das Gesetz verbietet auch das Schlachten von Tieren im letzten Drittel der Trächtigkeit – davon ausgenommen sind aber Schafe und Ziegen. Der Entwurf wird nun noch dem Bundesrat (vergleichbar mit dem Ständerat in der Schweiz) vorgelegt, laut veganblog.de sind jedoch keine grossen Änderungen mehr zu erwarten.

Die Pelztierhaltung sie grundsätzlich weiterhin möglich, heisst es in der Vorlage. Jedoch sei eine «an den Bedürfnissen der Pelztiere und zugleich wirtschaftlichen Notwendigkeiten ausgerichtete Haltung» in Deutschland nicht mehr möglich. Mit anderen Worten: Pelzfarmen werden schliessen, weil sie nicht mehr rentabel betrieben werden können.

Zweifel an Wirksamkeit
Das zweifelte allerdings Kirsten Tackmann, die für «Die Linke» im Bundestag sitzt, an. Ihre Partei enthielt sich in der Abstimmung der Stimme. «Bündnis 90/Die Grünen» stimmten gar dagegen, weil der Entwurf nicht ausreiche, um eine artgerechte Haltung zu erreichen. Zudem störten sie sich daran, dass das Schlachten trächtiger Schafe und Ziegen weiterhin möglich bleibt.

In der Schweiz dürfen von Gesetzes wegen auch trächtige Kühe geschlachtet werden. Jedoch hat die Branchenorganisation per 1. Februar 2017 Regeln in Kraft gesetzt, welche das verbieten («Tierwelt online» hat berichtet).