Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) will die Tierarzneimittelverordung (TAMV) entsprechend anpassen, wie das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) am Donnerstag mitteilte. Die Vernehmlassung dauert bis zum 9. Juli.

Eine Sonderbewilligung vom Heilmittelinstitut Swissmedic für die Einfuhr von Arzneimitteln soll künftig nicht mehr nötig sein. Neu sollen Tierärztinnen und und Tierärzte – von Ausnahmen abgesehen – eine Meldung ans BLV machen müssen, wenn sie ein Arzneimittel im Ausland beziehen wollen.

Diese Regelung soll für Länder gelten, die eine mit der Schweiz vergleichbare Kontrolle von Tierarzneimitteln haben. Nicht geändert werden die Voraussetzungen für die Einfuhr eines Arzneimittels. Die Arzneimittel- und Lebensmittelsicherheit sei deshalb weiterhin gewährleistet, hiess es in der Mitteilung.

Die Revision schafft zudem rechtliche Grundlagen, um einzugreifen, wenn Tieren zu viele oder nicht geeignete Antibiotika verabreicht werden. Seit 1. Januar 2019 müssen Tierärzte alle verschriebenen Antibiotika in einem Informationssystem erfassen.

Nach Angaben des BLV sind so Vergleiche möglich zwischen dem Verbrauch einzelner Tierarztpraxen oder auch Tierhaltungen. Nur mit der richtigen Auswahl und einem möglichst geringen Einsatz von Antibiotika könnten Resistenzen gegen Antibiotika eingedämmt werden, schrieb das BLV dazu.

Mit der Revision werden neue Vorschriften zu Tierarzneimitteln für Bienen und andere Insekten aufgenommen. Diese dienen der Gewährleistung der Lebensmittelsicherheit.