Die drei Beschuldigten hatten im Juni 2014 vom Kreisgericht Toggenburg eine Verurteilung wegen Urkundenfälschung erhalten. Sie hätten ihr Fleisch zu Unrech als «QM Schweizer Fleisch» bezeichnet und wurden mit bedingten Geldstrafen und Bussen sanktioniert. Gegen das Urteil erhoben sie Einsprache und verlangten am Donnerstag in der Berufungsverhandlung am Kantonsgericht St. Gallen Freisprüche von Schuld und Strafe.

Die Staatsanwaltschaft hatte sich mit dem Entscheid der Vorinstanz ebenfalls nicht einverstanden erklärt. Sie beantragte zusätzliche Schuldsprüche wie beispielsweise gewerbsmässiger Betrug und Tierquälerei («Tierwelt Online» berichtete). 

Am Freitag hat das Kantonsgericht St. Gallen sein Urteil veröffentlicht. Es sprach den Futtermittelhändler und den Stallbesitzer in allen Anklagepunkten frei. Beide erhalten eine Entschädigung und eine Genugtuungssumme. Die Kosten des Untersuchungs- und der Gerichtsverfahren trägt der Staat. Zusammen belaufen sie sich auf rund 36'000 Franken.

Vorsätzliche Tierquälerei
Auch der pensionierte Bauer wurde vom Vorwurf der Urkundenfälschung, der Widerhandlung gegen das Tierschutzgesetz und der Übertretung des Heilmittelgesetzes entlastet. Er hatte sich aber auch wegen mehrfacher vorsätzlicher Tierquälerei zu verantworten. Ihm wurde vorgeworfen, er habe Tiere mit Nabelbrüchen nicht behandelt.

Das Gericht fällte in diesem Punkt einen Schuldspruch und verurteilte ihn zu einer bedingten Geldstrafe von 20 Tagessätzen à 60 Franken. Die Probezeit beträgt zwei Jahre. Er muss deshalb einen Teil der Untersuchungs- und Gerichtskosten selber zahlen. Den grösseren Rest trägt der Staat.