Das Label «Suisse Garantie» steht für Produkte, deren Zutaten aus der Schweizer Landwirtschaft stammen und auch hier verarbeitet wurden. Wer solche Produkte in Deutschland oder Österreich verkauft, darf sie auch mit dem Logo «Ohne Gentechnik» anschreiben. Das hat die Agro-Markting Suisse, Inhaberin von «Suisse Garantie» kürzlich entschieden. In der Schweiz kommt das neue Logo jedoch nicht zur Anwendung – denn hierzulande ist die Gesetzgebung strenger.

Nur wenn lückenlos dokumentiert werden kann, dass im Herstellungsprozess vollständig auf gentechnisch veränderte Organismen (GVO) verzichtet wurde, dürfen Lebensmittel als «GVO-frei» verkauft werden. Ein solcher Nachweis sei sehr aufwendig und schwierig zu erbringen, sagt Thomas Reinhard vom Dachverband der Schweizer Milchproduzenten (SMP). Das Problem sind Futtermittelzusätze wie etwa Enzyme oder Vitamine, welche oft mit Hilfe von gentechnisch veränderten Mikroorganismen hergestellt werden (siehe Kasten).

Nationalrat will Regel wie in Deutschland
Dass in der Schweiz strengere Regeln bei der Kennzeichnung gelten als im Ausland, sei ein Wettbewerbsnachteil, beklagt der Schweizer Bauernverband. Die hiesige Landwirtschaft verzichte wie kaum eine andere auf Gentechnik. So lande in hiesigen Futtertrögen ausschliesslich konventionelle Soja. Diese ist deutlich teurer als GVO-Soja, weil sie weltweit kaum noch angebaut wird. Laut Bauernverband führt die GVO-freie Fütterung zu Mehrkosten von jährlich rund 35 Millionen Franken. Gerne würde man diesen Mehrwert auch kommunizieren. «Wir fordern, dass die GVO-freie Produktion endlich auch in der Schweiz direkt auf den Lebensmitteln ausgelobt werden darf», sagt Martin Rufer vom Bauernverband.

Die Chancen stehen gut, dass die «Ohne Gentechnik»-Kennzeichnung in der Schweiz bald schon neu geregelt wird. Jacques Bourgeois, FDP-Nationalrat und Bauernverbandsdirektor, hat im Dezember 2015 eine Motion eingereicht, worin er eine Regelung wie in Deutschland fordert. Dort verbietet das Label «Ohne Gentechnik» zwar gentechnisch veränderte Pflanzen; dem Futter dürfen aber Vitamine, Enzyme und Aminosäuren beigemischt werden, die mit Hilfe von GVO produziert wurden. Der Nationalrat und der Bundesrat haben der Motion bereits zugestimmt.

Der Konsumentenschutz hat zwar Verständnis, dass die Schweizer Landwirtschaft die GVO-freie Fütterung ausloben will. «Aus unserer Sicht ist es jedoch täuschend, wenn man Produkte als explizit gentechfrei auslobt, welche eben doch mit Gentechnik in Berührung kamen – etwa die Futtermittelzusätze», erklärt Josianne Walpen von der Stiftung für Konsumentenschutz. Bei der «Ohne Gentechnik»-Deklaration gelte es einen Ansatz zu finden, der aussagekräftig und verständlich, aber dennoch nicht täuschend sei, sagt Walpen.

GVO-Einsatz bei Futtermittelzusätzen
Futtermitteln werden Zusätze wie beispielsweise Vitamine oder Aminosäuren beigemischt, die für die Tiergesundheit wichtig sind. Produziert werden diese Zusatzstoffe verbreitet mit gentechnisch optimierten Mikroorganismen. So werden laut Jan Lucht vom Chemie- und Pharmaverband Scienceindustries Kosten und Ressourcen reduziert und die Umwelt weniger belastet. Auch wenn GVO bei der Produktion von Vitaminen, Enzymen und Aminosäuren zum Einsatz kämen, seien die Futtermittelzusätze aber frei von GVO, wie Lucht sagt.