Bundesratsbeschluss
Gleiche Regeln für alle Tiergesundheitsdienste
Die vier Tiergesundheitsdienste in der Schweiz werden künftig nach den gleichen Regeln durch den Bund unterstützt.
Die Selbsthilfeorganisationen für Rinder, Schweine, Kleinwiederkäuer und Bienen wollen die Gesundheit von Nutztieren und die Produktion einwandfreier Lebensmittel fördern. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom Mittwoch die Verordnung über die Unterstützung der Tiergesundheitsdienste verabschiedet. Sie tritt am 1. Dezember 2020 in Kraft.
Die Tiergesundheitsdienste führen unter anderem Programme für Tierhalterinnen und -halter durch, um Krankheiten zu verhüten. Ferner bieten sie Kurse zu Themen wie Haltung oder Fütterung an. Es gibt vier solcher Dienste in der Schweiz: den Gesundheitsdienst für Kleinwiederkäuer, den Schweinegesundheitsdienst, den Bienengesundheitsdienst und den Rindergesundheitsdienst. Neu ist nun auch der Rindergesundheitsdienst auf Verordnungsstufe geregelt.
Die finanzielle Unterstützung durch den Bund ist abhängig davon, dass sich auch die Kantone beteiligen.
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